(Quelle: https://www.facebook.com/groups/441355579370337/permalink/1174145602757994/)
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Unverletzlichkeit der Wohnung in Flüchtlingsunterkünften
(Quelle: https://www.nds-fluerat.org/38480/aktuelles/tagungsdokumentation-unverletzlichkeit-der-wohnung-in-fluechtlingsunterkuenften/) Tagungsdokumentation: Leben in Flüchtlingsunterkünften, 12.04.2019 Unverletzlichkeit der Wohnung in Flüchtlingsunterkünften Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte I. Zugewiesene Räume: Zugewiesene (Schlaf)Räume genießen den Schutz des Art. 13 GG Diese Räume dürfen grds. nicht ohne Einwilligung der Bewohner_innen betreten werden.Dies gilt auch, wenn es sich um Räume handelt, die öffentlich-rechtlich zugewiesen wurden. … Weiterlesen