2.1 Infos

(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-presseinformationen-186247.html)

Aktuelle Presseinformationen & Pressekonferenz des Krisenstabs der Landesregierung

Auf dieser Seite stellen wir täglich Presseinformationen mit aktuellen Meldungen und Wissenswertem zum Coronavirus für Sie zusammen.

Nachfolgend finden Sie die Meldungen aus der laufenden Woche.


(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/unterstuetzt-uns-im-kampf-gegen-corona-1754756)

Corona Warn-App Unterstützt uns im Kampf gegen Corona

Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im  App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.


(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/das-konjunkturpaket.html)

Ko­ali­ti­ons­aus­schuss be­schließt Kon­junk­tur­pa­ket

Grafik mit Text: Das Konjunkturpaket
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, will die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Der Koalitionsausschuss hat sich dafür auf Eckpunkte verständigt. Mit dem Konjunkturpaket sollen auch private und öffentliche Investitionen angeschoben und die technologische Modernisierung befördert werden.

 …


https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/stabil-niedriges-corona-infektionsgeschehen-ermoglicht-weitere-offnungsschritte-in-niedersachsen-ab-montag-188589.html

Stabil niedriges Corona-Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Öffnungsschritte in Niedersachsen ab Montag

Die Neuerkrankungen mit Covid-19 haben sich aktuell in Niedersachsen auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt.

Die Neuerkrankungen mit Covid-19 haben sich aktuell in Niedersachsen auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt. Grund für die Landesregierung weitere vorsichtige Öffnungsschritte des Stufenplans sowie des Bund-Länder-Beschlusses vom 6. Mai umzusetzen. Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ wurde entsprechend geändert und kann online hier in Gänze eingesehen werden. In der Anlage haben wir für Sie eine Überarbeitungsfassung beigefügt, in der Sie alle Änderungen erkennen können.

Wichtig ist, die Lockerungen sind nur aufgrund des Erfolgs der bisherigen Maßnahmen möglich geworden. Bis es einen Impfschutz oder ein wirksames Medikament gibt, bitten wir Sie auch in den nächsten Wochen weiterhin um die Reduzierung der physischen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum. Letztlich ist das die wirkungsvollste Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen.

Schule

Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen: Am Montag, 25. Mai, nehmen die 11. Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen 5 bis 9 an den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.

Nach den Pfingstferien am 3. Juni sollen dann die Jahrgänge 7 und 8 an ihre jeweiligen Schulen zurückkehren, ebenso die zweiten Klassen an den Grundschulen. Weitere zwei Wochen später – am 15. Juni – folgen nach bisherigem Plan die Klassen 5 und 6 sowie die Erstklässler. Mitte Juni sind dann – bei gleichbleibend niedrigen Infektionszahlen – voraussichtlich alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.

Alle Zeitpläne und näheren Informationen rund um das Thema Schule finden Sie hier.

Kinderbetreuung / Notgruppen

Tagespflegepersonen können ab Montag mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Bisher war das durch das allgemeine Kontaktverbot mit der Ausnahme für Personen aus einem Haushalt nicht möglich.

Wirtschaft & Tourismus

Mit der ab dem 25. Mai geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai geltenden Lockerungen für den Tourismus weiter aus.

Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf
60 Prozent hochgesetzt. Diese gilt dementsprechend auch für die Auslastung der niedersächsischen Hotels. Eine Wiederbelegungsfrist wie sie für Ferienwohnungen und
-häuser gilt, wird es für Hotels nicht geben. Eine weitere gute Nachricht gibt es für den Tourismus in Niedersachsen: Sowohl Schifffahrten zu touristischen Zwecken als auch Kutschfahrten und kleine Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den geltenden Hygieneauflagen wieder stattfinden. Auch Seilbahnen dürfen wieder öffnen, wenn sie zunächst erst einmal 50 Prozent der Fahrgäste befördern.

Auch Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Soziales

Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt bspw. per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden.

Ab kommenden Montag können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.

Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.

Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.

Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen. Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.

Ebenfalls zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.

Inneres & Sport

Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgt am Montag die der Sporthallen unter Einhaltung der geltenden Regelungen. Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga – gleich welcher Sportart – oder der 3. Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage hierfür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball“.

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

  • Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
  • Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
  • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
  • Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben
  • Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern werden erneut Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Wissenschaft & Forschung

Außerschulische Bildungsangebote – dazu zählen u.a. Volkshochschulkurse und Heimvolkshochschulkurse mit Übernachtung – dürfen wieder wahrgenommen werden. Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre dürfen ab dem 25. Mai einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu vier Personen unterrichtet werden. Für alle Einrichtungen gilt: Eine Wiederaufnahme der Angebote ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen und drei Wochen lang von der Einrichtung aufbewahrt werden.

Die geänderte Verordnung gilt ab Montag, 25. Mai 2020. Die Regelungen mit Ablauf des 10. Juni 2020 außer Kraft.

Weitere Informationen zum Corona-Virus: www.niedersachsen.de/coronavirus

 

Siehe hierzu auch:
https://www.goettingen.de/aktuelles/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html

Sport- und Turnhallen in der Stadt Göttingen öffnen wieder

11:24
24.05.2020

Ab Montag, 25. Mai 2020, öffnen alle Sportstätten sowie die Sportanlagen der Göttinger Sport und Freizeit (GoeSF). Bis auf das Badeparadies Eiswiese mit Schwimmbad und Saunalandschaft stehen somit den Sportlerinnen und Sportlern auch die Sport- und Turnhallen nach der vorübergehenden Schließung wieder zur Verfügung.Allerdings müssen die bekannten Corona-Beschränkungen im Hinblick auf die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.

Die Sporthallen im Landkreis bleiben vorerst geschlossen, eine
Öffnung zur Sportausübung unter Hygieneauflagen wird vorbereitet.

Weitere Lockerungen ab Montag, 25. Mai 2020

17:21
23.05.2020

Ab Montag, 25. Mai 2020, wird die Landesregierung weitere Lockerungen ermöglichen. Dazu wurde die bislang geltende Verordnung angepasst. Ab Montag dürfen demnach Fitnessstudios, Schwimmbäder und viele weitere Einrichtungen wieder öffnen. Sport auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist wieder erlaubt, Hotels dürfen wieder Gäste empfangen. Zugleich sind jeweils Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus treffen.

Die Landesregierung hat eine Übersicht erstellt; das vollständige neue Regelwerk steht hier als Download zur Verfügung.


(Quelle: https://www.facebook.com/bamf.socialmedia/photos/a.359656124147288/2823963781049831/?type=3&__tn__=-R)

#COVID19-Update: Informationen für Träger der Erstorientierungskurse (EOK) und für Integrationsprojekte. In den Bundesländern, in denen die bislang bestehenden Betriebsverbote bereits aufgehoben wurden oder in nächster Zeit aufgehoben werden, kann die Durchführung der EOK als Präsenzunterricht und Durchführungen von Präsenzformaten im Rahmen von Integrationsprojekten unter bestimmten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden. Ausführliche Informationen finden Sie hier ?

▶️ Infos zu Erstorientierungskursen: https://www.bamf.de/…/Erst…/erstorientierungskurse-node.html

▶️ Infos zu Integrationsprojekten: https://www.bamf.de/…/Integration…/integrationsprojekte.html

Keine Fotobeschreibung verfügbar.

https://www.goettingen.de/aktuelles/notfall-erlass-das-aendert-sich-ab-sofort-2020-03-17.html

Land erleichtert Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

17:41
19.05.2020

Ab Mittwoch, 20. Mai 2020, dürfen Menschen in Krankenhäusern, in Pflege- und Altenheimen sowie in Heimen Menschen mit Behinderungen wieder Besuch von einer Kontaktperson erhalten. Das hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist hier nachzulesen. Details gibt es auch in der Übersicht zu den Corona-Regeln.

Hier der Download der entsprechenden Verordnung:


https://www.goettingen.de/aktuelles/maskenpflicht-gezielte-vorgaben-statt-allgemeinverfuegung-2020-05-18.html

18.05.2020 | geändert am 19.05.2020

Maskenpflicht bleibt; Göttinger Zusatzregeln fallen weg

Die speziell für die Stadt und den Landkreis Göttingen erlassene Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes zur Maskenpflicht wird aufgehoben. Damit entfällt jedoch nicht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, beispielsweise im ÖPNV oder beim Einkaufen, die die Landesregierung erlassen hat. Es wird aber die Möglichkeit für gezielte, also bedarfsgerecht verschärfte und zugleich örtlich begrenzte Vorgaben geschaffen.

Die Maskenpflicht besteht unverändert für Kundinnen und Kunden von Geschäften und Einkaufscentern, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken, Sanitätshäusern, Dienstleistungseinrichtungen sowie für öffentliche Verkehrsmittel inklusive Haltestellen und Aufenthaltsbereiche. Das ist per Landesverordnung vorgeschrieben und gilt damit auch für den Landkreis inklusive der Stadt Göttingen. Fragen und Antworten zur Maskenpflicht gibt es hier

.Darüber hinaus hatte das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung unter anderem für alle Krankenhäuser und Heime, medizinische Behandlungen, Besuche kommunaler Verwaltungen, Schulgrundstücke und -flure, Sitzungen von kommunalen Vertretungen (Räte und Kreistag) und bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben. Diese pauschalen Vorgaben werden dem regional sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehen beziehungsweise den spezifischen örtlichen Bedingungen nicht mehr gerecht. Deshalb wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.
Um den Erfolg der bisherigen Schutzmaßnahmen nicht zu gefährden, empfehlen Stadt- und Kreisverwaltung exponierten Einrichtungen, von sich aus das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen vorzugeben und geben selbst ein Beispiel. So gilt unverändert eine Maskenpflicht für Besuche in den Kreishäusern Göttingen und Osterode, wie auch im Neuen Rathaus und den Dienststellen der Stadt Göttingen. Auch weitere Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet fordern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auf die Maskenpflicht wird jeweils an den Eingängen der Rathäuser und Dienststellen hingewiesen. Eine entsprechende Empfehlung geben die Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Göttingen und des Landkreises auch für die Schulen sowie für Heime für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung.

Bürgertelefon & Liveblog

Für Stadt und Landkreis Göttingen gibt es ein Bürgertelefon für allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus

. Auch Hotlines für Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet

. Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen Liveblog

gestartet.

Die Stadtverwaltung auf Messenger-Services

Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.


 Aktualisierung:

18. Mai 2020: Die Überschrift und die Einleitung wurden konkretisiert, um Missverständnissen vorzubeugen.

19. Mai 2020: Der Link zu den Fragen und Antworten zur Maskenpflicht wurde ergänzt.

Referat für Öffentlichkeitsarbeit

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/sozialschutzpaket-2-1749238)

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Bundestag beschließt Sozialschutz-Paket II Kurzarbeitergeld soll steigen

Die Bundesregierung hat Verbesserungen bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit auf den Weg gebracht: Kurzarbeiter sollen mehr Geld erhalten und ab Mai dürfen sie in allen Berufen hinzuverdienen. Die Bezugsdauer für Arbeitslose wird verlängert. Der Bundestag hat dem Sozialschutz-Paket II zugestimmt.

Mit dem Sozialschutz-Paket II sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit befinden, ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent ihres entgangenen Nettolohns erhalten und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Beschäftigte mit Kindern erhalten 77 beziehungsweise 87 Prozent. Mehr zum Sozialschutz-Paket II lesen Sie hier.

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter werden ausgeweitet: Ab 1. Mai dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

Darüber hinaus wird die Zahlung von Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Donnerstag, 14. Mai 2020


Infos der Stadt Göttingen:

Alle Infos zum Coronavirus

Im Liveticker der Stadtverwaltung Göttingen finden sich alle Informationen zum Coronavirus und zu empfohlenen Verhaltensweisen.

 

Hotlines
Fragen & Antworten
Erlasse

 

Neue Landesverordnung

16:43
10.05.2020

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Landesverordnung erlassen, die ab Montag, 11. Mai 2020, in Kraft tritt. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden damit erneut gelockert.

Alle sind nun gefordert, verantwortungsbewusst mit den Lockerungen umzugehen und die weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten.
Die Landesverordnung ist hier zu finden. Eine Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen und den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen ist hier zusammengestellt.Unverändert bleiben die wichtigsten Regeln:
• Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen,
• Minimierung des physischen Kontakts zu Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Die Kontaktbeschränkungen der vergangenen Wochen haben dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Das erst macht Lockerungen möglich. Wenn sich die Lage negativ verändert, kann es allerdings wieder zu Einschränkungen kommen.

Siehe auch Infos vom Landkreis Göttingen (gilt auch für die Stadt):
https://www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/corona-regeln-kompakt.html:

Für einen kompakten Überblick sind die wesentlichen Regeln hier zusammengefasst (Stand: 11.05.2020). Hinweis: diese Informationen sind nicht vollständig und nicht rechtlich verbindlich. Es handelt sich um eine Darstellung der wichtigsten Regeln in verständlicher Form.


Presseinformation des Sozialministeriums vom 09.05.2020: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsische-verordnung-zur-bekampfung-der-corona-pandemie-tritt-am-montag-in-kraft-neue-phase-mit-weiteren-lockerungen-startet-188195.html

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie tritt am Montag in Kraft – Neue Phase mit weiteren Lockerungen startet

In Niedersachsen sind ab kommenden Montag aufgrund des aktuell stabilen Infektionsgeschehens mit dem Corona-Virus weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich. Die neue „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ basiert auf den Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung sowie auf der Bund-Länder-Beschlussfassung von letztem Mittwoch. Die gesamte Verordnung finden Sie online hier.

In der Anlage haben wir für Sie eine Überarbeitungsfassung beigefügt, in der Sie erkennen können, welche Vorschriften zwischen dem 6. und dem 11. Mai geändert worden sind.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Allgemeines Verhalten, Kontakte & gesellschaftliches Miteinander

Solange es keinen Impfstoff und/oder ein Medikament gegen Covid-19 gibt, ist die Beschränkung der physischen Kontakte das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf einem niedrigen Niveau zu halten. Daher müssen die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.

In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss.

Ausweitung der bisherigen Zwei-Personen-Regel
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auch zukünftig in der Regel auf höchstens zwei Personen beschränkt.

Hiervon ausgenommen sind allerdings ab dem 11. Mai Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören.

Man darf sich also ab Montag auch mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit, bspw. im Park oder auch mit einer anderen Familie oder einem anderen Paar im Restaurant treffen darf.

Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen zum Beispiel zum Grillen treffen. Gerade die Kontaktbeschränkungen haben in den letzten Wochen dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark zu reduzieren.

Private Feiern
Partys jeglicher Art sind daher leider weiterhin untersagt.
Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.

Schule und Kinderbetreuung

Schule

Ab Montag, den 11. Mai kommen mit den 12. Klassen weitere Schülerinnen und Schüler in die niedersächsischen Schulen. Auch die berufsbildenden Schulen nehmen weitere Schüler auf. Das gilt dann auch für Jugendwerkstätten, in denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.

Alle Zeitpläne und Antworten rund um das Thema Schule finden Sie hier.

Kinderbetreuung / Notgruppen

Um mehr Kinderbetreuung zu ermöglichen, sieht die neue Verordnung eine deutliche Ausweitung der Notbetreuung vor. So besteht für Kita-Träger die Möglichkeit, von Montag an die Kapazitäten auf bis zu 13 Kinder im Ü3-Bereich (halbe Gruppenstärke) zu erhöhen. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern können bis zu acht Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu 10 (ebenfalls halbe Gruppenstärke).

Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen können ab Montag bereits den Regelbetrieb aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie hier.

Wirtschaft, Gastronomie & Tourismus

Mit der neuen Verordnung hat die niedersächsische Landesregierung weitere Lockerungen insbesondere für den Bereich Tourismus beschlossen.

Tourismus

Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können ab dem 11. Mai wieder an Gäste vermietet werden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt dabei eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeutet, dass Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen. Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.

Tagestouristen dürfen dann auf die niedersächsischen Inseln fahren, wenn die jeweiligen Kommunen oder Landkreise dies gestatten.

Gastronomie

Außerdem können Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen auch zum Vor-Ort-Verzehr wieder öffnen. Allerdings gelten hier strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen (siehe hier). So muss beispielsweise dafür gesorgt sein, dass der Zutritt gesteuert werden kann und Warteschlangen vermieden werden. Gäste müssen dabei keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, das Servicepersonal allerdings schon.

Auf ein Missverständnis soll hingewiesen werden: Die Rechtsverordnung sieht keine Reservierungspflicht in Restaurants vor, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen. Die Betreiberin oder der Betreiber eines Restaurationsbetriebes muss jedoch den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung dokumentieren und drei Wochen aufbewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Wenn ein Gast seine Kontaktdaten nicht abgeben möchte, muss er den Gastronomiebetrieb leider wieder verlassen. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sei mit der Dokumentation einverstanden sind.

Handel und Wirtschaft

Auch Geschäfte mit einer größeren Ladenfläche als 800 Quadratmeter können wieder öffnen. Somit gibt es in diesem Bereich keinerlei Beschränkungen der Verkaufsflächen mehr – Kunden müssen während des Einkaufs allerdings eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Nach der Öffnung der Friseursalons können nun auch weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder stattfinden. Manikürestudios, Pedikürestudios, Kosmetikstudios und Massagepraxen können zum 11. Mai mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

Nach der ersten Lockerung für den Theorieunterricht kann nun in den niedersächsischen Fahrschulen auch wieder der Praxisunterricht sowie praktische Prüfungen für den Auto- und Lkw-Führerschein stattfinden. Auch hier gelten Hygieneauflagen, wie beispielsweise dass alle Insassen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Soziales & Gesundheit

Besuche in Einrichtungen

Im Zuge der Lockerungen wurde viel über Besuchsmöglichkeiten in Pflege- und Altenheimen diskutiert. Die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, die aktuelle Isolation vieler älterer Menschen macht allen Verantwortlichen große Sorgen.

Bereits seit dem 17. April ist der Besuch von Angehörigen und Freunden in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Heimleitungen dem örtlichen Gesundheitsamt ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Einige Heime haben dies bereits getan und Besuche damit möglich gemacht haben. Allerdings haben viele Heimleitungen der Landesregierung mitgeteilt, dass sie mit der Umsetzung noch nicht weit genug seien. Daher können in Niedersachsen Einzelbesuchsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen noch nicht umgesetzt werden.

Aufnahme in Pflegeeinrichtungen

In Alten- und Pflegeheimen sowie Heimen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und in Einrichtungen des betreuten Wohnens, sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege dürfen neue Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen werden, wenn die Betreiber eine 14-tägige Quarantäne gewährleisten können.

Inneres & Sport

Der Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga ist wieder möglich.

Darüber hinaus ermöglichen die neuen Lockerungen die Ausbildung von Rettungsschwimmern in den für die Öffentlichkeit noch gesperrten Schwimmbädern.

Des Weiteren kann der Dienst- und Ausbildungsbetrieb des Brand- und Katastrophenschutzes einschließlich von Dienstveranstaltungen, in denen etwa neue Ortsbrandmeister gewählt werden oder Unterweisungen von Unfallverhütungsvorschriften erfolgen.

Kontaktdatenaufnahme

Die Verordnung präzisiert darüber hinaus den Begriff der „Kontaktdaten“. Dies müssen Kundinnen und Kunden bei Friseur-, Restaurantbesuchen hinterlassen, damit sie zur Aufdeckung von Infektionsketten von den Gesundheitsämtern ggf. schnell kontaktiert werden können.

Es wird klargestellt, dass Name, Vorname und Telefonnummer ausreichen und diese Daten einen Monat nach Erhebung zu löschen sind.

Wissenschaft & Forschung

Die Kurse in den niedersächsischen Volkshochschulen und anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen können ab kommender Woche fortgesetzt werden.

Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Angebote für Bläser und Chöre sind hier allerdings ausgenommen. Es gelten hierfür bestimmte Hygiene- und Dokumentationsvorschriften.

Ausführliche Informationen hier finden Sie hier.

Hintergrund zu den Verordnungen des Landes

In den letzten Tagen gab es entsprechend dem Stufenplan der Landesregierung mehrere Verordnungsänderungen in kurzer Abfolge.

Mit den am 6. Mai 2020 vorgestellten Änderungen in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus wurden die am 30. April zwischen den Ländern und dem Bund geeinten Schritte und die darüber hinaus im Landeskabinett entschiedenen Lockerungen umgesetzt.

Die aus einer weiteren Videoschalte am 6. Mai 2020 zwischen den Länderchefs und der Kanzlerin stammenden Änderungen sowie die ggfs. darüber hinaus für Niedersachsen geplanten Neuregelungen (siehe Stufe 2 im Niedersächsischen Stufenplan) sind bis gestern in einer Neufassung der Verordnung umgesetzt worden. Die neue Verordnung heißt jetzt Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020.

Diese Verordnung wurde gestern Nacht noch von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann unterschrieben, heute (am 9. Mai) wird sie gedruckt und verkündet.

Diese Verordnung gilt ab Montag, 11. Mai 2020. Die Regelungen treten am 27. Mai 2020 außer Kraft.

Wahrscheinlich wird es schon zum 25. Mai die nächste Verordnungsänderung geben, die die im Niedersächsischen Weg beschriebene 3. Stufe umsetzen wird. Aber Vorsicht: Das wird nur möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen weiterhin so moderat gestaltet.

Deshalb ruft die Landesregierung weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die in der Verordnung enthaltenen Vorschriften, insbesondere an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Weitere Informationen zum Corona-Virus: www.niedersachsen.de/coronavirus


https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-06-mai-2020-1750988

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 06. Mai 2020

Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

  • Pressemitteilung 151
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Siehe:
http://rt-europaallee.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/05/06-Mai-2020-mit-URL-Bundesregierung-_-Pressemitteilungen-_-Telefonschaltkonferenz-d.pdf

oder obigen Link


 Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums (24.04.2020)

Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Corona Schule – Tonne: „Praxistaugliches Werkzeug beim schrittweisen Wiederhochfahren der Schulen“

Das Kultusministerium hat den „Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht und allen Schulen des Landes zugeschickt. Dieser Rahmenhygieneplan ist gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt entstanden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Die Schul- und Hygieneexperten des Landes und die Vertreter der für die Umsetzung vor Ort zuständigen Schulträger haben damit gemeinsam einen wichtigen Baustein für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs geliefert. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich.“

Auf zehn Seiten werden Hygienemaßnahmen für Klassenräume und die Sanitärbereiche ebenso erörtert, wie die Gültigkeit der Abstandsregelungen im Unterricht und in den Pausen unterstrichen. Im Unterricht müssen die Tische so gestellt werden, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleistet ist. Zudem ist die Schülerzahl auf nicht mehr als 16 zu begrenzen. Als Orientierung gilt bei der Klassenbildung daher, dass lediglich die Hälfe der Ausgangsklasse unterrichtet wird („halbe Klassen“). Partner- und Gruppenarbeit dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.

Auch in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn respektive unmittelbar nach Unterrichtsschluss muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden, heißt es im „Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona Schule“.

„Mit dem Rahmenhygieneplan geben wir den Schulleitungen ein praxistaugliches Werkzeug und eine Orientierung beim schrittweisen Wiederhochfahren an die Hand. Er betont auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten“, so Niedersachsens Kultusminister. „Der Rahmenhygieneplan ist die Grundlage für das Durchführen von Prüfungen und Unterricht unter Corona-Bedingungen. Gesundheit schützen, Infektionen verhindern, Hygiene gewährleisten stehen auf unserer Prioritätenliste. Die notwendige Unterstützung der Schulträger ist zudem zugesagt, auch das ist ein gutes wie notwendiges Signal an Schülerschaft, Schulleiter und Lehrkräfte“, erläutert Tonne.

Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen.

Der „Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona Schule“ ist hier abrufbar. Eine Online-Checkliste zum Rahmenhygieneplan für Schulleitungen steht hier online. Weitere Materialien finden die Schulen hier. Soweit erforderlich wird der Rahmenhygieneplan fortgeschrieben.

Am kommenden Montag, 27. April 2020, beginnt die behutsame Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Abschlussklassen mit Präsenzunterricht in den allgemein und berufsbildenden Schulen mit einer Phase der Vorbereitung auf die Abiturprüfungen sowie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I. Diese Vorbereitungszeit trotz Corona-Krise ergibt sich durch die Verschiebung der Abschlussprüfungen:

Der erste Haupttermin für die schriftliche Abiturprüfung steht am 11. Mai 2020 im Fach Geschichte an. Die schriftlichen Abschlussprüfungen zum Erwerb des Förderschulabschlusses Lernen, des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses und des erweiterten Sekundarabschlusses I finden vom 20. bis 28. Mai statt.


(Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/der_ministerprasident/aktuelles/ministerprasident-stephan-weil-zum-coronavirus-186204.html)

Ministerpräsident Stephan Weil zum Coronavirus

Ministerpräsident Stephan Weil steht vor dem Niedersachsenwappen.   Bildrechte: StK/Hollemann
Ministerpräsident Stephan Weil

Alltagsmaskenpflicht ab dem 27. April 2020

Nach Auffassung der Landesregierungen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel Mund und Nase zu bedecken.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch in Sachen Alltagsmasken ist ein gemeinsames Vorgehen möglichst aller Länder sinnvoll. Niedersachsen hat sich gemeinsam mit anderen Ländern entschieden, ab Montag Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV und beim Einkauf vorzuschreiben. Wir unterstützen damit auch zukünftige Lockerungen, die zu einer weiteren Belebung führen können. Entscheidend bleibt aber: der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können. Ich bitte aber alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nasen-Bedeckungen zu knüpfen. Am wichtigsten ist und bleibt eine strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften.“

(Beitrag vom 22. April 2020)


https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schrittweise-wiedereroffnung-der-schulen-notbetreuung-in-kitas-wird-ausgeweitet-187510.html

siehe hierzu auch (PDF- Downloads!):
Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler 
Leitfaden für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen

16.04.2020

Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen. „Mit den jetzt getroffenen Entscheidungen wollen wir den Schulen und Kitas Planungssicherheit und einen Fahrplan für die kommenden Wochen und Monate geben. Bei den Schulöffnungen gehen wir vor nach dem Prinzip, erst die Klassen, die Prüfungen ablegen müssen, dann im nächsten Schritt die älteren Jahrgänge der einzelnen Schulformen, dann die jüngeren. Dies alles geschieht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Der Schutz der Gesundheit muss an erster Stelle stehen“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020.

Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim Home Learning soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden. „Uns ist bewusst, dass das Home Learning den regulären schulischen Unterricht nicht vollwertig und vollumfänglich ersetzen kann. Gleichwohl besteht weiter die Schulpflicht und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern können und dabei Nachteile für einzelne Lernende möglichst vermieden werden. Wir haben hier volles Vertrauen in die Kompetenz der niedersächsischen Lehrkräfte, die gerade in dieser schwierigen Zeit hervorragende Arbeit leisten“, fügt Tonne hinzu. Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver wird derzeit das Angebot erweitert, um Schülerinnen und Schülern zusätzlich Selbstlernangebote, (digitale) Unterrichtseinheiten und -materialien, Links zu geeigneten (kostenfreien) Internetseiten und Online-Lernplattformen, Apps und ähnliches für alle Schulformen und Fächer bereitzustellen. Mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) wird ab Anfang Mai allen niedersächsischen Schulen ein kostenloses und barrierefreies Lernmanagement-System angeboten.

Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, soll es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept für die Schulen geben. Dieses bedarf der Umsetzung durch die Schulträger. Das Verfahren soll unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Das Niedersächsische Kultusministerium wird kurzfristig einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.

Zusätzlich ist für die Zeit bis zu den Sommerferien ein umschichtiges Verfahren im Präsenzunterricht vorgesehen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in kleineren Lerngruppen zu unterrichten und entlasten zugleich Schulen als auch Lehrkräfte. Darüber hinaus entlasten wir mit dieser Maßnahme auch die Schülerbeförderung. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter die Möglichkeiten eines täglichen oder wöchentlichen Wechsels. Die Schule wählt dafür ein Modell aus und erstellt einen entsprechenden Plan.

Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Dafür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können. Dem Bedarf nach einer Betreuung von Kindern soll dadurch nachgekommen werden, dass die Härtefallregelung gelockert wird. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist. Für die Ausweitung der Notbetreuung werden wir Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen.

„In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und -orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des ‚Lernens zu Hause‘ und Phasen des Lernens in der Schule geben. Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!“, so Kultusminister Tonne abschließend.


Das Video gibt es auf
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/die-kanzlerin-direkt/zu-frueh-um-regeln-zu-lockern-1739058

Video-Podcast
„Zu früh, um die strengen Regeln zu lockern“

„Wir alle werden ein ganz anderes Osterfest erleben als je zuvor“, erklärt Kanzlerin Merkel in ihrem aktuellen Podcast. Aber die Einschränkungen seien „buchstäblich lebenswichtig“, noch sei es „viel zu früh, um auch nur an irgendeiner Stelle die strengen Regeln schon wieder zu lockern“. Was die allermeisten Menschen derzeit leisten, sei „schlichtweg großartig“, Deutschland zeige sich „von seiner besten Seite“, betont Merkel. In dieser sorgenvollen Zeit versichere sie: Die Bundesregierung tue „alles, damit unsere solidarische soziale Marktwirtschaft sich in dieser Prüfung bewährt“.


Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“

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Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“

Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.

 


Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 1. April 2020

Beschluss

Osterreiseverkehr

  • Pressemitteilung 117
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu.

Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und Länder:

Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.


Pressemitteilung der Bundesregierung 22.03.2020:

Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen am 22. März 2020 folgenden Beschluss.

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

Link Leitlinien als PDF

Das Statement (die Ansprache) der Bundeskanzlerin in verschiedenen Sprachen (man muss ein bisschen scrollen) gibt es auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de…


Info der Bundesregierung:

Bei Fragen rund um das Coronavirus: Aktuelle Informationen und Maßnahmen der Behörden finden Sie auf www.bundesregierung.de und unter diesen Nummern:

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Info zur Familienunterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten

Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Hier finden Sie Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.


Info des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Im Moment ist es wichtig, dass alle Menschen zuhause bleiben, die zuhause bleiben können, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern. Dort kann es aber auch schnell zu anderen Problemen und Konflikten kommen. Unsere Servicetelefone bieten hier Hilfe. Bitte abspeichern, weitersagen und teilen!

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Wichtige und aktuelle Infos

Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

Aktuelle Informationen

Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen

Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert (Stand: 19.03.2020 – 14:30).

English/Englisch | Türkçe/Türkisch | Polski/Polnisch |
Français/Französisch | Italiano/Italienisch  | ελληνικά/Griechisch |
Hrvatski/Kroatisch | Български/Bulgarisch | فارسی/Persisch |
中文语言/Chinesisch | عربي/Arabisch |


FAQs zu den erweiterten Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte (vom 22.03.2020) beantwortet vom Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:

Artikel

Coronavirus: Fragen und Antworten

Ein Krisenstab aus Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium soll die Ausbreitung des Virus in Deutschland eindämmen und die Infektionsketten bei Einreisen nach Deutschland unterbrechen. Hier finden Sie Antworten des BMI auf häufig gestellte Fragen.

Weitere Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Bund und Länder erweitern Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Die Bundesregierung unternimmt gemeinsam mit den Ländern alles, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Lesen Sie hier den Beschluss, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 gefasst haben.


#Covid19:
Über Auswirkungen des Corona-Virus im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informieren wir regelmäßig hier

▶️https://www.bamf.de/…/Mel…/DE/2020/20200316-am-covid-19.html

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Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Robert Koch-Instituts.


Info des Bundesministerium für Arbeit und Soziales :

Die Bundesagentur für Arbeit bittet, alle Ihre Anrufe beim Jobcenter und Arbeitsagentur auf Notfälle zu beschränken!
Termine entfallen *ohne Rechtsfolgen*, Sie müssen dafür NICHT anrufen. ‼️Bitte weiterverbreiten.‼️

?Weitere Infos der Bundesagentur dazu: https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informa…

Textgrafik: Arbeitsagenturen und Jobcenter nur in Notfälle anrufen weiterer Text: Termine müssen NICHT abgesagt werden. Es gibt keine Nachteile, keine Rechtsfolgen oder Sanktionen. Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Alle erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern. Es werden lokale Rufnummern geschaffen. Diese werden örtlich bekannt gemacht.

 


Info Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF

Covid-19: Dringende Empfehlung zur Unterbrechung der Integrationskurse
Die Bundesregierung ist für die Integrationskurse nach § 43 AufenthG (BMI) bzw. Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (BMAS) für Zuwanderer zuständig. Beide Angebote werden durch das BAMF administriert und durch private bzw. öffentliche Träger (z.B. Volkshochschulen) durchgeführt. Da fast alle Bundesländer die Schließung von allgemeinbildenden Schulen beschlossen haben und viele Volkshochschulen den Lehrbetrieb einstellen, hat die Bundesregierung an diesem Wochenende eine vorläufige Regelung getroffen und die Kursträger bereits davon unterrichtet. Ziel des Bundes ist ein möglichst einheitliches und praxisnahes Vorgehen in der besonderen Ausnahmesituation wegen der Gefahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Der Bund hat daher den Trägern von Sprachkursen, die im Auftrag des Bundes durchgeführt werden, empfohlen, die Integrations- und Berufssprachkurse kurzfristig zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen zu unterbrechen, unabhängig davon, ob eine behördliche Schließungsanordnung für den jeweiligen Sprachkursträger bereits vorliegt. Damit werden zum einen vorbelastete oder anderweitig gefährdete Personen vor einer Ansteckungsgefahr geschützt. Zum anderen wird den allgemeinen Empfehlungen der Bundesregierung zur Verlangsamung und Begrenzung der Verbreitung des Virus Rechnung getragen. Zudem wird auf die etwaigen Schließungen der allgemeinbildenden Schulen reagiert, indem rein vorsorglich die Fehlzeitenregelungen angepasst werden. Damit kann von einem Entschuldigungsgrund für ein Fehlen ausgegangen werden, wenn Kinder bis zu 12 Jahren zu betreuen sind.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: http://bamf.de/corona-ik (Integrationskurse) & http://bamf.de/corona-bsk (Berufssprachkurse) #Covid19#BAMFerklärt

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Liebe Teilnehmer*innen,

derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen zur Fortführung unserer Bildungsangebote. Wir verfolgen laufend die aktuelle Entwicklung und werten die Mitteilungen der für uns zuständigen staatlichen Stellen kontinuierlich aus. Für uns hat die Sicherheit und Gesundheit aller unserer Teilnehmer*innen und unserer Mitarbeiter*innen oberste Priorität.

Derzeit liegt uns noch keine allgemeine Weisung zur Schließung aller Angebote der Erwachsenenbildung in Niedersachsen vor. Es ist daher – vorerst – nicht beabsichtigt, alle unsere Bildungsangebote abzusagen. Für eine Reihe von Bildungsmaßnahmen wurden jedoch bereits jetzt Anordnungen getroffen:

– Gemäß der dringenden Empfehlung des BAMF werden folgende Kurse bis einschließlich 29.03.2020 unterbrochen:
– Allgemeine Integrationskurse
– Integrationskurse mit Alphabetisierung
– Berufssprachkurse nach DeuFöV
– Alle weiteren Sprachkurse, hier gilt: Sprachkurse, für die im Vorfeld eine Pausierung in den Osterferien vereinbart wurde, fangen erst nach den Osterferien (15.04.2020) wieder an.
– Bei evtl. Ausnahmen und / oder Sonderregelungen melden wir uns direkt bei den Betroffenen.

– Die Berufsfachschule Pflege am Standort Göttingen fällt unter die Rundverfügung des Landes Niedersachsen zur Schließung der öffentlichen Schulen und wird dementsprechend ab Montag, den 16.03.2020, bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020, geschlossen. Davon ausgenommen sind einzelne, unaufschiebbare Prüfungsmaßnahmen, hierzu nehmen wir mit den Betroffenen direkt Kontakt auf.

– Ebenfalls werden die Kurse des Zweiten Bildungswegs (Haupt- und Realschulkurse) gemäß der Verfügung des Landes ab Montag, den 16.03.2020, geschlossen. Diese Kurse sollen nach dem Ende der Osterferien (15.04.2020) fortgesetzt werden.

Bei Fragen rufen Sie bitte die für Sie zuständige Geschäftsstelle von ARBEIT UND LEBEN an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – die Übersicht unserer Geschäftsstellen finden Sie auf www.aul-nds.de – außerdem erreichen Sie uns auch über die zentrale Rufnummer 0511 1210550.

Wir informieren Sie an dieser Stelle sowie auf unserer Website www.aul-nds.de rechtzeitig über Änderungen. Wir versuchen, jederzeit bestmöglich auf Ihr Anliegen einzugehen – vielen Dank für Ihr Verständnis!

An dieser Stelle bitten wir alle unsere Teilnehmer*innen, Referent*innen und Mitarbeiter*innen auch um Einhaltung der amtlichen Hinweise zum Infektionsschutz – weitere Informationen finden sich hier: www.infektionsschutz.de

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihre Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen

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