WELT.de: Corona-Maßnahmen: Diese Bußgelder drohen bei Verstoß in den Bundesländern (03.04.2020)
PanoramaCorona Mecklenburg-Vorpommern
Osterausflüge an den Ostsee-Strand verboten
| Lesedauer: 8 MinutenMecklenburg-Vorpommern spricht rigide Corona-Verbote aus. Die Polizei warnt die Bürger in Hessen. Viele Bundesländer legen Bußgelder bis zu 25.000 Euro fest – um Kontaktsperren, Ausgangsbeschränkungen, Quarantäneregeln nachzuhalten. Ein Überblick.…
(Quelle: https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Panorama-Corona-Beschraenkungen-Bussgelder-25542447.html)
Nachtrag/ 04.04.2020
Hier nochmals eine Auflistung von ComputerBild.de:
Corona-Bußgeldkatalog: Hier wird es teuer
Bei den Strafen haben sich die Bundesländer nicht an denen für Falschparken oder ähnliche Vergehen orientiert, sondern das Bußgeld bewusst hoch angesetzt: Bis zu 25.000 Euro kostet ein Verstoß. Die genaue Strafzumessung entscheiden die Länder individuell, wie bei solchen Entscheidungen üblich. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Bundesländer mit den jeweiligen Strafmaßen.
- Baden-Württemberg: Strafen zwischen 100 Euro und 25.000 Euro nach neuer Verordnung
- Bayern: Strafen zwischen 150 Euro und 5.000 Euro nach Richtlinie
- Berlin: Strafen zwischen 25 Euro und 10.000 Euro nach Verordnung
- Brandenburg: Strafen zwischen 50 Euro bis 10.000 Euro nach Verordnung
- Bremen: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
- Hamburg: Strafen zwischen 150 Euro und 25.000 Euro nach Verordnung
- Hessen: Strafen zwischen 200 Euro und 5.000 Euro nach Verordnung
- Mecklenburg-Vorpommern: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
- Niedersachsen: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
- Nordrhein-Westfalen: Strafen zwischen 200 Euro und 25.000 Euro nach Verordnung
- Rheinland-Pfalz: Orientierung am Infektionsschutzgesetz nach Verordnung
- Saarland: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
- Sachsen: Strafen zwischen 150 Euro und 1.000 Euro nach Verordnung
- Sachsen-Anhalt: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
- Schleswig-Holstein: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
- Thüringen: Orientierung am Infektionsschutzgesetz
Bei dem Infektionsschutzgesetz geht es primär um § 28 Absatz 3 und § 16 Absatz 8. Dort sind die Maßnahmen und Bußgelder bei einem Verstoß aufgelistet. Am besten ist aber natürlich, wenn diese Strafen gar nicht erst nötig sind.
Gefahr durch das CoronavirusMediziner: Auch Jüngere landen auf der Intensivstation
21.03.2020, 08:13 Uhr | dpa
Medizinisches Personal behandeln auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Italien einen Corona-Patient: Italien zeigt: Auch in Deutschland wird das Virus junge Menschen treffen. (Quelle: dpa)
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Bislang galten Kinder und junge Menschen beim Coronavirus als weniger gefährdet. Nun stellen Mediziner klar: Auch diese Generationen werden bei einer Infektion gefährliche Symptome entwickeln.
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(Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-merkel-geschaefte-schliessen-100.html – bitte weiterlesen inkl. Video)
Kampf gegen das Coronavirus – Merkel: Supermärkte dürfen sonntags öffnen
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Die Bundesregierung will deutschlandweit Kneipen, Fitnessstudios und Spielplätze schließen. Das sei aber kein „Shutdown“: Supermärkte sollen geöffnet bleiben, sogar an Sonntagen.