Anlaufstelle – Kontakt in Krisen e.V.: Neue „angemessene“ (Kalt-)Mieten bei Bezug von Bürgergeld (SGB II) und Grundsicherung (SGB XII) im Landkreis Göttingen seit 01.08.2023

(Quelle: https://www.facebook.com/ASTGoettingen/posts/pfbid0h88yReB6hbNeCzLsQ5SRsiJZdGJ7e1RFknhKvd2c321H4mViA5kFVvFNKWAFe17Ml)

‼️Neue „angemessene“ (Kalt-)Mieten bei Bezug von Bürgergeld (SGB II) und Grundsicherung (SGB XII) im Landkreis Göttingen seit 01.08.2023.‼️
Nachdem zum 01.01.23 die angemessenen Mieten deutlich erhöht wurden, fand nun zum 01.08.23 wieder eine Anpassung statt, die in den meisten Fällen eine Absenkung bedeutet (z.B. 1-Personen Haushalt im Stadtgebiet Göttingen rd. 30,00 Euro weniger als bis 31.07.23). Lediglich bei den „Kernorten“ Rosdorf und Bovenden wurde nochmals erhöht. Details entnehmt Ihr bitte der Grafik. Die Werte stellen die Bruttokaltmiete dar, also Grundmiete incl. kalter Nebenkosten (Betriebskosten) OHNE Heizkosten (Heizkosten kommen noch hinzu). Zum Vergleich findet ihr die alte Tabelle (gültig von 01.01. bis 31.07.23) in den Kommentaren.
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