27.02.2023Anpassung der Parkgebühren ab 1. Juli 2023
Ab 1. Juli 2023 werden die Gebühren für öffentliche Parkplätze und Bewohnerparkausweise in Göttingen angepasst. Das hat der(Quelle: ) Rat der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 17. Februar 2023 beschlossen. Die Anpassungen bilden den Auftakt des Göttinger Parkraummanagements, das im Klimaplan Göttingen 2030 als Sofortmaßnahme für eine nachhaltige Stadtentwicklung festgelegt wurde.
Die Änderungen sollen die Innenstadt vom Autoverkehr entlasten und mehr Menschen zum Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und auf das Fahrrad bewegen. Bei der erstmaligen Vorstellung der Pläne im Herbst 2022 hatte Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt betont, dass die Stadtgesellschaft vor großen Herausforderungen stehe, die Ziele für den lokalen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu erreichen. Dafür sei ein umfassendes Umdenken erforderlich, auch und insbesondere im Bereich der Mobilität. Die Änderungen der Parkgebühren, die Ausweisung neuer bewirtschafteter Parkgebiete und das Parkraummanagement insgesamt seien bei der angestrebten Mobilitätswende ein wichtiger Hebel. „Durch die Ratsentscheidung haben wir jetzt Klarheit, in welchem Maße die Gebühren angepasst werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so die Oberbürgermeisterin.
Geänderte Parkgebühren
Die Gebührenerhöhungen sollen dazu beitragen, das Parken in Göttingen auf vorhandene private Stellflächen und in die oftmals nicht ausgelasteten Parkhäuser zu verlagern und somit den öffentlichen Raum zu entlasten. Die Parkgebühren erhöhen sich in zwei Schritten: Ab dem 1. Juli 2023 kostet das Parken in der Parkzone I (Innenstadt und Bahnhofsbereich) zunächst 1,90 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2025 dann 2,40 Euro.
In der Parkzone II (innenstadtnahe Bereiche östlich und südlich der Stadt) liegt der Preis zunächst bei 1 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2025 dann bei 1,20 Euro. Die bisherige Regelung, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge gebührenfrei parken dürfen, wurde nicht verlängert und läuft am 30. Juni 2023 aus.
Kostenanpassungen beim Parken für Anwohner*innen
Auch die Gebühren für das Parken für Anwohner*innen werden zum 1. Juli 2023 erhöht. Aktuell beträgt die Gebühr für einen sogenannten Bewohnerparkausweis in Göttingen 30,70 Euro pro Jahr. Dieser Preis bildet bisher nur die Bearbeitungsgebühr des Ausweises ab. In Göttingen entstehen pro Parkplatz im Durchschnitt jährliche Kosten in Höhe von 211 Euro für Instandsetzung, Überwachung und Verwaltung. Diesen Preis hatte die Verwaltung für den Bewohnerparkausweis vorgeschlagen. Nach politischen Diskussionen im Umweltausschuss am 24. Januar 2023, im Finanzausschuss am 6. Februar 2023 sowie in der abschließenden Ratssitzung am 17. Februar 2023 einigte sich die Politik auf eine zeitlich gestaffelte Gebühr: Der Preis steigt ab dem 1. Juli 2023 zunächst auf 90 Euro pro Jahr, bis 2026 wird die Gebühr schrittweise auf abschließend 180 Euro erhöht. Für Bezieher*innen von einkommensabhängigen Transferleistungen, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag und Berufsausbildungsbeihilfe wird bei Vorlage des Leistungsbescheids zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gebühr für Bewohnerparkausweise um 50 Prozent reduziert.
Göttinger Parkraummanagement als Schlüssel für die Mobilitätswende
Neben den Gebührenanpassungen und der Einführung weiterer Bewirtschaftungsgebiete werden in den kommenden Monaten und Jahren weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Umwidmung von Parkflächen, der Ausbau von sichereren Radparkplätzen oder die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im Göttinger Stadtgebiet umgesetzt. Das seien, so Oberbürgermeisterin Broistedt, durchaus kontrovers diskutierte Themen. Dennoch seien sie unabwendbar, um die Verkehrswende voranzubringen und alle Hebel für das Erreichen der Klimaschutzziele in Bewegung zu setzen, so Broistedt.
Weitere Informationen zum Göttinger Parkraummanagement gibt es hier.