(Quelle: https://www.facebook.com/groups/441355579370337/permalink/1181041095401778/)
Ria Houriaj Limam hat einen Link geteilt.
heute wurde im Bundesanzeiger die dauerhafte Änderung der Beschäftigungsverordnung verkündet. Damit ist die Tätigkeit in der Leiharbeit (nach vorliegender Erlaubnis der Beschäftigung durch die Ausländerbehörde und Arbeitsbedingungsprüfung durch die Agentur für
Arbeit) auch weiterhin möglich für Aylbewerber*innen und Menschen mit
Duldung. Die bisherige Regelung war bis zum 5. August 2019 befristet.
Die Aussparung bestimmter Agenturbezirke wurde aufgehoben.
Den Gesetzestext finden Sie hier:
https://eur03.safelinks.protection.outlook.com/…
Die Beschäftigungsverordnung hier:
fluechtlingsrat-berlin.de