HNA: Brisantes EuGH-Urteil: Resturlaub darf nicht verfallen
(Quelle: https://www.hna.de/wirtschaft/urteil-resturlaub-verfallen-urlaubsanspruch-arbeitnehmer-arbeitsrecht-arbeitgeber-eugh-gericht-zr-91970750.html?fbclid=IwAR2OGrQ6wgyOdgDEQUZdyhOnBep4hXcCRU_Wi0YSCxl2Cv6crMhM6AL49jY) Erstellt: 15.12.2022, 08:23 Uhr Von: Lisa Mayerhofer Noch in diesem Jahr fällt das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Verjährung von Urlaubsansprüchen. Arbeitnehmer könnten dann verfallenen Resturlaub geltend machen – auch rückwirkend. München – Vor Weihnachten könnte noch ein kleines Geschenk an die deutschen Arbeitnehmer von der Justiz kommen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) … Weiterlesen