HNA: Brisantes EuGH-Urteil: Resturlaub darf nicht verfallen

(Quelle: https://www.hna.de/wirtschaft/urteil-resturlaub-verfallen-urlaubsanspruch-arbeitnehmer-arbeitsrecht-arbeitgeber-eugh-gericht-zr-91970750.html?fbclid=IwAR2OGrQ6wgyOdgDEQUZdyhOnBep4hXcCRU_Wi0YSCxl2Cv6crMhM6AL49jY)

 

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Von: Lisa Mayerhofer

 

Noch in diesem Jahr fällt das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Verjährung von Urlaubsansprüchen. Arbeitnehmer könnten dann verfallenen Resturlaub geltend machen – auch rückwirkend.

München – Vor Weihnachten könnte noch ein kleines Geschenk an die deutschen Arbeitnehmer von der Justiz kommen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird am 20. Dezember über die Verjährung von Urlaubsansprüchen entscheiden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-120/21 LB) festgesetzt, dass Urlaubstage nicht automatisch nach drei Jahren verjähren dürfen.