Noch in diesem Jahr fällt das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Verjährung von Urlaubsansprüchen. Arbeitnehmer könnten dann verfallenen Resturlaub geltend machen – auch rückwirkend.
München – Vor Weihnachten könnte noch ein kleines Geschenk an die deutschen Arbeitnehmer von der Justiz kommen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird am 20. Dezember über die Verjährung von Urlaubsansprüchen entscheiden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-120/21 LB) festgesetzt, dass Urlaubstage nicht automatisch nach drei Jahren verjähren dürfen.
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