Neue Corona-Verordnung (Niedersachsen): Weitreichende Lockerungen ab 31.05.2021 bei Inzidenzwert unter 35

(Quelle: https://www.goettingen.de/aktuelles/weiterreichende-lockerungen-im-landkreis-goettingen-2021-05-30.html)

 

30.05.2021
Corona-Pandemie

Weiterreichende Lockerungen im Landkreis Göttingen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am Sonntagabend, 30. Mai 2021, die neue Corona-Verordnung beschlossen. Diese sieht weitreichende Lockerungen für Landkreise und kreisfreie Städte vor, solange der jeweilige Inzidenzwert fünf Werktage hintereinander unter 35 liegt (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit).

Im Landkreis Göttingen lag der Inzidenzwert in den letzten maßgeblichen fünf Tagen unter 35.

Damit gilt das Infektionsgeschehen in der Region als erhöht (Stufe 1), die Lockerungen aus der neuen Corona-Verordnung 

treten im Landkreis Göttingen ab dem morgigen Montag, 31. Mai 2021, in Kraft.

 

Zu den Lockerungen zählt beispielsweise die Rückkehr der Schüler*innen in den Präsenzunterricht ab dem morgigen Montag, 31. Mai 2021

. Weitere Lockerungen betreffen die Gastronomie, kulturelle Einrichtungen oder beispielsweise Freizeitaktivitäten. Die neuen Lockerungen gelten, solange der Inzidenzwert die Marke von 35 an drei aufeinander folgenden Werktagen nicht wieder überschreitet. Sollte dies der Fall sein, rutscht der Landkreis Göttingen in die Stufe 2 „Hohes Infektionsgeschehen“, die Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen werden dann wieder erhöht.

 

 

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. Zum Thema Coronavirus gibt es außerdem einen Liveblog

.

 

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