Bund-Länder-Beschluss (vom 25.11.2020) zur Corona-Pandemie

Der Beschluss kurz zusammengefasst von radio ffn (Quelle: https://www.ffn.de/aktionen/ffn-corona-update/)

Regeln ab dem 1. Dezember:

Angela Merkel und die Ministerinnen und -minister haben am 25. November diese neuen Regeln beschlossen:

  • Die bisherigen Regeln gelten weiter, d. h. Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben bis zum 20. Dezember geschlossen
  • Ab dem 1. Dezember dürfen sich nur noch fünf Erwachsene aus maximal zwei Haushalten treffen, die Anzahl der Kinder ist egal
  • Vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen sich maximal zehn Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen
  • Böller dürfen an Silvester abgeschossen werden, allerdings nicht auf belebten Plätzen und Straßen. Empfohlen wird gar kein Feuerwerk zu veranstalten
  • In Geschäften über 800 Quadratmeter darf sich nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, etwa vor Läden und auf Parkplätzen
  • Ab 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll es in den einzelnen Orten und Landkreisen eine sogenannte Hotspot-Strategie geben. Dabei werden dann spezielle Regelungen in Schulen und im Einzelhandel sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen möglich

 

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/mpk-corona-1820046)

 

Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“

Eine Trendumkehr wurde noch nicht erreicht, die Infektionszahlen verharren auf einem hohen Niveau. Angesichts dieser Entwicklung haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert und die Kontaktbeschränkungen verschärft.  Zu Weihnachten gelten gesonderte Regelungen.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen bundesweit bis zum 20. Dezember zu verlängern. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen – insbesondere die Gastronomie. Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Bund und Länder appellieren an die Bürger, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden – insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison.

Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen

Angesichts der besonderen Herausforderung in den Wintermonaten haben Bund und Länder weitere Maßnahmen vereinbart, die ab dem 1. Dezember 2020 gelten sollen. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Erweiterte Maskenpflicht

Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist sie künftig vorgeschrieben.

Gesonderte Regeln für Weihnachtstage

Für die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten erweiterte Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen möglich – Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bund und Länder rufen dazu auf, wo immer dies möglich ist, im Vorfeld dieser familiären Begegnungen fünf bis sieben Tage die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren.

Erweiterte Maßnahmen für Hotspots

Bund und Länder verweisen auf die bereits beschlossene Hotspot-Strategie, nach der ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen. Grundsätzlich behält das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen jedoch höchste Bedeutung.

AHA+AL-Regeln weiter beachten

Bund und Länder betonen, dass es weiterhin dringend erforderlich ist, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Dort, wo Begegnungen stattfinden, sind stets die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) einzuhalten.

Keine Trendwende erreicht

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigen erste Wirkung: Der exponentielle Anstieg konnte abgeflacht werden. Kanzlerin Merkel betonte nach den Gesprächen, dass „wir uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen“ könnten. Bund und Länder stellen fest, dass die erhoffte Trendwende im November nicht erreicht wurde, bislang sei lediglich ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten. Merkel betonte daher, es bedürfe „noch einmal einer Kraftanstrengung“.

Lesen Sie hier den Beschluss PDF, 142 KB, nicht barrierefrei im Wortlaut.

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Bericht.