EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

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ImageFlüchtlinge in Bulgarien leben häufig in un-
menschlichen Bedingungen. Deshalb hat der 
EuGH jetzt geurteilt, dass eine Weiterflucht 
innerhalb der EU zulässig ist. 
Foto: picture alliance / NurPhoto
Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden.