Bundesregierung: 2 Masken müssen im PKW- Verbandskasten sein

(Quelle: https://www.facebook.com/Bundesregierung/posts/pfbid0krGoFs6Eh2LvXMX5sqrhTp3wHc7QpMx2Z8zcxQfnk6j8KuCqBM4vKwtXJYfNQz6ql)

„Maskenpflicht“ gilt jetzt für den Verbandkasten im Auto. Für eine gute Erste Hilfe wird die Ausstattung des Verbandkastens regelmäßig angepasst. Was alles drin sein muss, lesen Sie hier: www.bvmed.de/flyer-verbandkasten
Seit 01. Februar 2023 gilt:

Zwei Gesichtsmasken gehören in den Pkw-Verbandkasten.

Welche? 
Medizinische Gesichtsmasken sind ausreichend.

Warum?
Als zusätzliche Schutzmaßnahme für Unfallopfer und Ersthelfer.

Gut zu wissen:
Bestehende Verbandkästen müssen nicht nachgerüstet oder ausgetauscht werden.