16.03.2023Allgemeinverfügung und weitere Informationen zur Evakuierung am 25. März
Zur Evakuierung für den Einsatz zur Kampfmittelbeseitigung am Samstag, 25. März 2023, hat die Stadt Göttingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie enthält rechtsverbindlich die Anordnung zur Evakuierung im Radius von 1.000 Metern um die Bombenverdachtsfälle zwischen S-Arena und Leine.
Die „Allgemeinverfügung anlässlich einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme aufgrund von drei Bombenverdachtsfällen auf dem Göttinger Schützenplatz“ ist im Amtsblatt Nr. 07/2023 der Stadt Göttingen veröffentlicht. Bei der Maßnahme müssen drei Objekte im Erdreich am 25. März weitergehend untersucht und im Falle einer Identifizierung als Sprengkörper beseitigt werden.
Evakuierungsanordnung
Die Evakuierung geschieht zum Schutz der Bevölkerung. Während der Maßnahme besteht die Gefahr einer Explosion von Sprengkörpern. Daher ist es am Samstag, 25. März 2023, von 6.00 Uhr bis zum Ende der Maßnahme verboten, sich in der Sperrzone innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen aufzuhalten oder das Gebiet zu betreten. Wer das Betretungs- und Aufenthaltsverbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Zutritt zur Sperrzone haben während der Maßnahme nur die an der Evakuierung und Beseitigung beteiligten Personen, sowie die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung der Stadt Göttingen, sowie von der Einsatzleitung beauftragte Personen. Der Abschluss der Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme und die Aufhebung der Sperrzone wird durch den städtischen Liveblog unter goe.de/bombenverdacht und die App KATWARN bekannt gegeben.
Wichtig beim Verlassen der Wohnung: Licht aus!
Hinweise, was vor und bei der Evakuierung zu beachten ist, finden sich bei den Fragen und Antworten im städtischen Liveblog unter goe.de/bombenverdacht. Eine Anforderung bittet der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) besonders zu beachten: Es ist wichtig, vor dem Verlassen der Wohnung das Licht auszuschalten und auch Zeitschaltuhren für Beleuchtung zu deaktivieren. Wenn Licht in einer Wohnung an ist oder angeschaltet wird, müssen die Einsatzkräfte bei ihrer Evakuierungskontrolle befürchten, dass noch jemand im Haus ist. Während sie das nachkontrollieren, muss das Team des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Arbeit einstellen. Das bedeutet: Durch Licht in Zimmern verzögert sich der Einsatz und am Ende kommen die Anwohnenden dadurch später zurück in ihre Wohnungen.
Unterbringung bei Corona-Infektion
Für Anwohnende aus dem Evakuierungsradius, die während der Maßnahme keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben, bietet die Stadt Göttingen das Evakuierungszentrum im Felix-Klein-Gymnasium, Böttingerstraße 17, an. Wer sich dort aufhalten möchte, melde bitte die Zahl der Personen und ggf. Haustiere bei der Evakuierungs-Hotline unter Telefon 0551 400-5050 an. Eine Anmeldung ist insbesondere erforderlich für Transport und Unterbringung von Kranken, Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Darüber hinaus ist eine Anmeldung Personen anzuraten, die aktuell positiv auf den SARS-CoV-2-Erreger getestet wurden. Für diese Personen wird vorsorglich eine separate Unterkunft vorbereitet.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Einsatz und zur Evakuierung am 25. März bietet der Liveblog der Stadt Göttingen unter goe.de/bombenverdacht. Dazu gehören auch die Anwohnenden-Infos an die Haushalte im Evakuierungsgebiet auf Deutsch und in 13 weiteren Sprachen, siehe auch unter goe.de/ueb2023. Weitere Informationen sind bei den Antworten auf häufige Fragen zu finden, inkl. Übersetzung in 13 weitere Sprachen.