Link: Der komplette SGB II Leitfaden, mit Änderungen ab 01.01.2023 („Bürgergeld“)

Der komplette SGB II Leitfaden, mit Änderungen ab 01.01.2023 („Bürgergeld“): https://www.landkreisgoettingen.de/themen-leistungen/arbeit-unterstuetzung/jobcenter/sgb-ii-1


(Quelle: https://www.facebook.com/ASTGoettingen/posts/pfbid0HD9eMP7qkDbJBDU2JCzQ41he5uDxvU7wDPT4bCJCKPWUQQzo6Vt9EmVTsPXTFT3ml)

Ist möglicherweise ein Bild von Text „Angemessene Wohnfläche (Personenzahl) Stufe ⅣV Göttingen (Stadt) 50 m2 Angemessene Unterkunftskosten in Euro, Bruttokaltmiete) Stufe Ⅲ Stufe| Rosdorf, Bovenden Bevenden, Friedland (jew. Gemeinden (Gemeinde inkl. Ort) inkl. Ort) (1) 60 m2 540,10 (2) Stufe| übriges Kreisgebiet 75m² 481,80 (3) 654,50 778,80 85 m² 583,00 431,20 95 m² (4) (5) 694,10 907,50 521,40 381,70 105 m2 1038,40 620,40 809,60 (6) 462,00 115 m² 1163,80 925,10 (7) 551,10 724,90 125 m2 1289,20 1037,30 827,20 (8) 642,40 135 m2 926,20 1149,50 1414,60 733,70 (9) 145 m2 1540,00 1025,20 1261,70 820,60 (10) 1665,40 1373,90 1124,20 907,50 994,40 1486,10 1223,20 1322,20 1081,30 1168,20“

( https://www.facebook.com/photo/?fbid=531298762375313&set=a.466517948853395)

Ab dem 01.01.2023 gelten im Landkreis Göttingen (incl. Stadt Göttingen) neue Angemessenheitsgrenzen hinsichtlich der Mietübernahme beim Bezug von ALG II (SGB II) und Grundsicherung (SGB XII). Bei den dargestellten Werten handelt es sich um die sog. „Kaltmiete“ (Grundmiete incl. „kalter“ Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw.). Heizkosten kommen noch hinzu. Diese werden -grundsätzlich- weiterhin anhand Energieart und Gebäudefläche nach dem Bundes-Heizspiegel ermittelt, wobei neu ist, dass zu den dortigen Maximalwerten noch ein Zuschlag zu gewähren ist, da der Heizspiegel immer auf Vorjahreswerten basiert, also aktuelle Preissteigerungen nicht berücksichtigt. Wie hoch dieser Zuschlag ist, ist uns aktuell noch nicht bekannt. Hinsichtlich der Wohnfläche wird bei den Heizkosten immer die für die jeweilige Personenzahl angemessene Höchstfläche berücksichtigt.
Beispiel 1: Eine Person wohnt in einer 35m² Wohnung. Zur Heizkostenberechnung werden jedoch zugunsten des Mieters die „zulässigen“ 50m² herangezogen.
Beispiel 2: Drei Personen wohnen in einer 50m² Wohnung. Zur Heizkostenberechnung werden die „zulässigen“ 75m² herangezogen.
Rechenbeispiel für angemessene Heizkosten (nach dem Heizspiegel 2022, also Rechnungsjahr 2021) OHNE ZUSCHLAG:
1-Personen-Haushalt (angemessen 50m“) in einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche bis 250m², das mit ERDGAS beheizt wird = ganz rechte Spalte Heizspiegel = 20,11 EUR pro angemessenen m² und Jahr = 20,11 EUR x 50 = 1.005,50 EUR Heizkosten pro Jahr. Somit pro Monat: 1.005,50 EUR / 12 = 83,79 EUR angemessene Heizkosten pro Monat (für diesen Beispielhaushalt). Wie schon dargelegt wird hierauf aber auch noch ein deutlicher Zuschlag gewährt, aufgrund der aktuell sehr hohen Energiepreise. Sobald uns die Höhe des Zuschlags bekannt ist, veröffentlichen wir es hier.
Außerdem gibt es für „Neubezieher“ von Leistungen nach dem SGB II und XII (ab 01.01.2023) sog. Karenzzeiten. Konkret bedeutet das, dass für diese Personen/Haushalte 1 Jahr lang auch unangemessen Hohe „Kaltmieten“ anerkannt werden. GILT NICHT FÜR HEIZKOSTEN !!
Auch bei den Heizkosten gibt es jedoch „Karenzen“, die aber zu umfangreich sind, um sie hier umfassend darzustellen.
Eine ausführliche Darstellung findet Ihr im sog. „Leitfaden“ des Landkreises Göttingen (Pkt. 10):
 
Link Heizspiegel: