Flüchtlingsrat Niedersachsen: Neuer Erlass für Nicht-Ukrainer:innen

(Quelle: https://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen/posts/5218487664910684)

 

Aus der Ukraine geflohene Nicht-Ukrainer:innen sollten sich damit bis zum 31.08.2022 visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Diese Personen hätten auch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (bzw. SGB XII falls nicht erwerbsfähig), sofern sie bereits erkennungsdienstlich behandelt oder im AZR (Ausländerzentralregister) registriert sind. Wer noch nicht im AZR registriert ist, müsste Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Die Fiktionsbescheinigung erlaubt zudem jede Erwerbstätigkeit. https://t1p.de/y7cpc
 Ist möglicherweise ein Bild von Text „30.05.2022 Miglied werden! werden! Nicht-ukrainische Staatsangehörige! Neuer Erlass regelt Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach હુ 24 AufenthG www.nds-fluerat.org“