Erfolgreiche Klage gegen Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete

(Quelle: https://www.facebook.com/fluechtlingshelfer.info/posts/4791836947536891)

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!!!!! Erfolgreiche Klage gegen Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Zimmer sind grundrechtlich geschützte Wohnungen !!!!!!
Asylsuchende in Baden-Württemberg haben erfolgreich geklagt und Recht bekommen. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung. „Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Erstaufnahmeeinrichtungen, und Geflüchtete haben dort ein Recht auf Privatsphäre – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, stellt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit dem Urteil endlich klar“, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage unterstützt hat, in ihrer Pressemitteilung. Alle Informationen zum Urteil und den rechtlichen Grundlagen finden sich hier: https://freiheitsrechte.org/hausordnung/