BR24: Geflüchtete aus der Ukraine: Was gilt für wen?

(Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/gefluechtete-aus-der-ukraine-was-gilt-fuer-wen,SzPVZnN?)

Geflüchtete aus der Ukraine: Was gilt für wen?

Immer mehr Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland. Wie viele es genau sind, wissen die Behörden momentan nicht. Wie läuft ihre Aufnahme? Was müssen sie beachten? BR24 hat die wichtigsten Antworten.

Dürfen Ukraine-Flüchtlinge hier arbeiten und in die Schule?
Ja, aber. Das Aufenthaltsgesetz sieht nicht automatisch eine Beschäftigung vor. Die Ausländerbehörden müssen dafür formal eine Erlaubnis erteilen.
Das Bundesinnenministerium hat in einem Brief an Städte und Gemeinden klar gemacht, dass die Behörden zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine Beschäftigungserlaubnis aussprechen sollten – auch wenn noch kein konkreter Job in Aussicht steht. In dem Brief, der BR24 vorliegt, heißt es wörtlich: „Dies ist aus Sicht der Bundesregierung dringend geboten.“
Wann Kinder aus der Ukraine in die Schule gehen können, entscheiden die Länder. Die Schulpflicht beginnt drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.
Was steht Geflüchteten zu?
Wer seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann, erhält Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – zum Beispiel für Wohnen, Essen und medizinische Versorgung. Das ist weniger als Hartz IV. Dafür müssen sich Geflüchtete bei der Ausländerbehörde vor Ort registrieren. Wer einen Job hat, kann außerdem Kindergeld und andere Familienleistungen bekommen.