(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html)
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Corona-Vorschriften
- Presseinformation vom 14. Januar 2022
Aus der Weihnachtsruhe wird eine Winterruhe – Änderungen in der Niedersächsischen Corona-VerordnungWelche Corona-Regeln gelten in Niedersachsen:
» Hier finden Sie die aktuellen Grafiken zur verständlichen Darstellung der Corona-Regelungen
Niedersächsische Corona-Verordnung
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab Samstag, 15. Januar 2022:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) – Lesefassung – gültig ab 15. Januar 2022
Die vorstehende Corona-Verordnung ist durch die ÄnderungsVO vom 14.01.2022 (incl. Begründungsteil) geändert worden.
Winterruhe bis einschließlich 2. Februar 2022Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt (Grundlage: § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung). Öffentliche Bekanntmachung:
Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 15.12.2021 zur Feststellung des Zeitpunkts, ab dem die landesweite Warnstufe 2 in Niedersachsen gilt(vom 17. bis 23. Dezember 2021 galt landesweit die Warnstufe 2 mit der 2Gplus-Regel, danach die Weihnachts- und Neujahrsruhe bzw. ab 15.01.2022 die sogenannte „Winterruhe“)
Hier finden Sie die dazugehörige Corona-Warnampel mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die auf Basis der Corona-Verordnung und den dort beschriebenen Leitindikatoren eingestuft sind.
Im Warnstufenkonzept (gültig ab 15. Januar 2022) finden Sie einen Überblick, welche Maßnahmen bei welcher Warnstufen anzuwenden sind.In unserem FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.
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