NDR: Omikron: Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

(Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Omikron-Niedersachsen-ermoeglicht-laengere-Arbeitszeiten,krisenstab796.html)

 

Omikron: Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

Stand: 11.01.2022 19:30 Uhr

Der niedersächsische Corona-Krisenstab hat sich am Dienstag zur Pandemie-Lage geäußert. Weil Omikron zu Personalausfällen führen dürfte, wird das Arbeitszeitgesetz befristet verändert.

Nach Daten des Landesgesundheitsamtes gehen mittlerweile mehr als 85 Prozent aller Infektionsfälle auf die Omikron-Variante des Coronavirus zurück. Die Landesregierung erwartet auch vor dem Hintergrund der schnelleren Ausbreitung dieser Variante eine schwierige Personalsituation im Bereich der kritischen Infrastruktur. Eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes soll mögliche Personalausfälle wegen Quarantäne-Anordnungen abfedern, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in Hannover. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. April 2022.

Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz gelten bis zum 10. April

Konkret heißt das, dass es Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit geben kann und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen möglich ist. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Betriebe handelt, die zur kritischen Infrastruktur gehören. Da die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht geändert wird, heißt das in der Praxis, dass Betriebe das Personal mittels Mehrschichtsystemen oder „Arbeitsblöcken“ einteilen können. Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bleibe weiterhin durch die betrieblichen Interessenvertretungen mitbestimmungspflichtig.

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Das wird vor dem Hintergrund möglicher Personalausfälle durch Omikron erlaubt. Bald sollen auch Apotheken impfen dürfen.

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Quarantäne wird verkürzt

Ein weiteres Thema war die kommende Corona-Verordnung, die am 15. Januar in Kraft treten soll. Mit ihr werde die Weihnachtsruhe, die am 15. Januar enden soll, unter dem Begriff „Winterruhe“ bis zum 2. Februar verlängert, sagte Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei. Ebenfalls am Sonnabend soll die neue Absonderungsverordnung in Kraft treten. Damit werden die Quarantänezeiten entsprechend den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz in der vergangenen Woche verkürzt, sagte Gesundheitsministerin Behrens (SPD). Nach der Änderung sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, freitesten ist nicht möglich.

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