Regeln für das Weihnachtsfest und Oberverwaltungsgericht Lüneburg: 2G im Einzelhandel außer Kraft

(Quelle: https://www.facebook.com/ndrniedersachsen/posts/4513011112088069)

 

Ist möglicherweise ein Bild von Text „Regeln für das Weihnachtsfest Innenbereich: maximal bis zu 25 vollstän- dig geimpfte oder genesene Personen inklusive Kinder und Jugendliche. Bei mehr als 10 Personen: zusätzliche Testpflicht, (gilt nicht für Geboosterte und und Personen die nach vollständiger Impfung eine Durchbruchs- infektion überstanden haben). Für die Testpflicht reicht ein Selbsttest (Kontrolle durch den Gastgeber). Keine Testpflicht für Kinder und Jugendliche. Keine Maskenpflicht bei privaten Weihnachtsfeiern. Ungeimpfte Personen dürfen sich nur mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Quelle: Corona-Verordnung NDS, Stand: 14.12.2021, 12 Uhr NDR1 Niedersachsen Hallo NIEDERSACHSEN“

 


Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html?

 

Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2-G-Regelung im Einzelhandel).

Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.