Booster- Impfung nach fünf Monaten möglich + Testpflicht entfällt danach ab 04.12.2021!

(Quelle: https://www.goettingen.de/aktuelles/hier-sind-die-mobilen-impfteams-im-einsatz-2021-11-08.html)

!!! Booster- Impfung nach fünf Monaten möglich !!!

22.11.2021 | geändert am 02.12.2021
Hier sind die mobilen Impfteams im Einsatz
In Stadt und Landkreis Göttingen sind seit Dienstag, 2. November 2021, mobile Impfteams im Einsatz. Hier gibt es alle Angebote im Überblick.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (Stiko)
werden die Auffrischungsimpfungen für Menschen angeboten, deren vorherige vollständige Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Hausärztinnen und Hausärzten können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Auffrischungsimpfung auch vor dem Ablauf von fünf Monaten möglich ist. Dieses Ermessen haben die Impfteams nicht, da sie keinen Zugriff auf etwaige Patien*innen-Akten haben.

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(Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/erleichterungen-bei-2gplus-niedersachsen-entbindet-personen-mit-vollstandig-abgeschlossener-impfserie-und-auffrischungsimpfung-ab-samstag-von-testpflicht-206610.html?)

 

Erleichterungen bei 2Gplus – Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung ab Samstag von Testpflicht

Ab dem morgigen Samstag werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

 

Siehe auch: https://www.facebook.com/Niedersachsen/posts/7273600145998977

 

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Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, benötigen ab Samstag, den 4. Dezember, keinen zusätzlichen Test mehr, um beispielsweise Restaurants und Veranstaltungen zu besuchen, für die in Warnstufe 2 zurzeit die 2GPlus-Regel gilt. Es reicht der Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung sowie Boosterimpfung – entweder über das digitale Impfzertifikat oder den gelben Impfpass. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen: https://www.Niedersachsen.de/Coronavirus

 

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