(Quelle: https://www.facebook.com/irina.schnar.5/posts/1020522865369609)
Wer bis zum 27. August 2021 keine Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich möglichst umgehend mit dem Referat Statistik und Wahlen Göttingen in Verbindung setzen, um seine Wahlberechtigung prüfen zu lassen. ??Wahlberechtigt sind alle Migrantinnen und Migranten, die mindestens 3 Monate in Göttingen leben und mindestens 16 Jahre alt sind. ????Tel. des Wahlamtes Göttingen: 0551-400-2356Liebe GrüßeIrina Schnar M. A.Vorsitzende Integrationsrat Göttingen