Mit Wirkung ab Mittwoch, 4. August 2021, gelten die Schutzmaßnahmen für Inzidenzwerte zwischen zehn und 35

03.08.2021

(Quelle: https://www.goettingen.de/aktuelles/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html)

Inzidenzwert über 10

Der Inzidenzwert liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts im Landkreis Göttingen heute (Dienstag, 3. August 2021) bei 10,7 und damit weiterhin über dem Wert von 10. Mit Wirkung ab Mittwoch, 4. August 2021, gelten die jeweiligen Schutzmaßnahmen aus der Corona-Verordnung der Landesregierung für Inzidenzwerte zwischen zehn und 35.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/stufenplan-corona-regeln-auf-basis-der-regionalen-inzidenz-200245.html:

Stufe 10 bis 35 (Niedersächsische Corona-Verordnung- kompakt)
https://www.niedersachsen.de/assets/image/210312 (Bilddatei)


03.08.2021

(Quelle Niedersächsische Staatskanzlei: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ubergangsregelung-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-mehr-handlungsspielraume-fur-kommunen-bei-steigenden-inzidenzen-verscharfungen-in-besonders-kritischen-bereichen-202926.html?)

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung: Mehr Handlungsspielräume für Kommunen bei steigenden Inzidenzen – Verschärfungen in besonders kritischen Bereichen

Mit der heute veröffentlichten und am (morgigen) Mittwoch, 28.07.2021, in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft.

Artikel-Informationen
erstellt am:
27.07.2021

Download der  Niedersächsischen Corona- Verordnung: https://www.stk.niedersachsen.de/download/172668/117_Corona-VO_ab_28-07-2021_Lesefassung.pdf