Tagesschau: Kabinettsbeschluss (Dienstag, 13.04.2021) zu Änderungen des Infektionsschutz-Gesetzes.

(Quelle: https://www.facebook.com/tagesschau/posts/10159582539964407)

 

Dienstag, 13. April 2021 um 13:57
Damit die verpflichtende Notbremse in Kraft tritt, muss der Plan der Bundesregierung noch Bundestag und Bundesrat passieren.

 

Die erste Tafel von zweien zeigt auf grauem Hintergrund die Überschrift: Verbindliche Corona-Regeln - Könnten laut Kabinettsbeschluss gelten, wenn Vorlage Bundestag und Bundesrat passiert. Darunter fünf wesentliche Punkte einer Gesetzesinitiative. Treten in Kraft, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten eine Inzidenz von 100 an drei Tagen in Folge überschritten wird. Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr mit einigen Ausnahmen. Treffen eines Haushalts mit einer weiteren Person - Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Einzelhandel, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen - Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen. Nur kontaktloser Sport - allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines Haushalts.

Die zweite Tafel von zweien zeigt auf grauem Hintergrund die Überschrift: Verbindliche Schul-Regeln - Könnten laut Kabinettsbeschluss gelten, wenn Vorlage Bundestag und Bundesrat passiert. Darunter vier wesentliche Punkte einer Gesetzesinitiative. Im Präsenzunterricht müssen Lehrende und Schüler:innen zweimal pro Woche einen Coronatest machen. Präsenzunterricht ist nicht erlaubt, wenn eine Inzidenz von 200 an drei Tagen in Folge überschritten wird. Ausnahmen sind möglich für Abschlussklassen und Förderschulen. Regeln gelten auch für Kitas - eine Notbetreuung ist aber weiterhin möglich.

Siehe auch:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-gesetz-kabinett-101.html