Der Bundestag stimmt Bundesregelungen für eine Notbremse zu.

Update (22.04.2021 um 13:23):
https://www.facebook.com/ZDFheute/posts/10159533453455680

Nun ist es durch: das vierte Infektionsschutzgesetz. Es gab zwar viel Kritik, aber keinen Einspruch im Bundesrat. Damit kann die Notbremse greifen. Was dann gilt – ein Überblick.
Was bei der Bundes-Notbremse künftig gilt
Eilmeldung · 1 Std.
zdf.de
Was bei der Bundes-Notbremse künftig gilt
Nun ist es durch: das vierte Infektionsschutzgesetz. Was bei der Bundes-Notbremse wann wo gilt – ein Überblick.

Anmerkung:
Am 22.04.2021 muss das Gesetz den Bundesrat passieren.

 

(Quelle: https://www.facebook.com/Bundesregierung/posts/3945606102197763)

Mittwoch, 21.04.2021 um 16:34

Bundesregierung

ist teilt ein COVID-19-Update.

20 Std.  ·
+++ Der Bundestag stimmt Bundesregelungen für eine Notbremse zu. +++
In Landkreisen und kreisfreien Städten greifen künftig ab einer Inzidenz über 100 bundeseinheitliche Maßnahmen. „Wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen“, hatte Kanzlerin Merkel in der vergangenen Woche im Bundestag gesagt.
In der Oberzeile unserer Grafik steht: „Corona: Die 3. Welle stoppen“ Darunter steht die Überschrift: „Bundestag beschließt Bundesregelungen zur Notbremse.“ Es folgt eine Tabelle, die die Maßnahmen auflistet, die ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen gelten. Demnach gilt für private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person. Außerdem gilt eine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr ist erlaubt. Für den Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte) gilt: Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Für den übriger Einzelhandel gilt: Bei Inzidenz bis 150 an drei aufeinander folgenden Tagen Terminshopping mit Test und Maske, darüber geschlossen. Für Sport gilt: Im Freien Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre. Für Kultur und Freizeit gilt: ohne Präsenz/geschlossen. Für körpernahe Dienstleistungsbetriebe gilt: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure/Fußpflege zusätzlich mit Test). Für die Gastronomie gilt: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich. Für Schulen gilt: 2x pro Woche Testen bei Wechselunterricht. Bei Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen Unterricht zu Hause. Das Copyright für die Grafik liegt bei der Bundesregierung.
Verfasser
Im Sinne der Barrierefreiheit: In der Oberzeile unserer Grafik steht: „Corona: Die 3. Welle stoppen“ Darunter steht die Überschrift: „Bundestag beschließt Bundesregelungen zur Notbremse.“ Es folgt eine Tabelle, die die Maßnahmen auflistet, die ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen gelten. Demnach gilt für private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person. Außerdem gilt eine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr ist erlaubt. Für den Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte) gilt: Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Für den übriger Einzelhandel gilt: Bei Inzidenz bis 150 an drei aufeinander folgenden Tagen Terminshopping mit Test und Maske, darüber geschlossen. Für Sport gilt: Im Freien Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre. Für Kultur und Freizeit gilt: ohne Präsenz/geschlossen. Für körpernahe Dienstleistungsbetriebe gilt: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure/Fußpflege zusätzlich mit Test). Für die Gastronomie gilt: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich. Für Schulen gilt: 2x pro Woche Testen bei Wechselunterricht. Bei Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen Unterricht zu Hause. Das Copyright für die Grafik liegt bei der Bundesregierung.