15.12.2020Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Die Überbrückungshilfe wird nochmal deutlich verbessert, außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe. Das kostet viel Geld, aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen wäre noch viel teurer für uns alle. Gemeinsam meistern wird das, gemeinsam sind wir für alles gerüstet.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Den vollständigen Beitrag siehe:
https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
Siehe auch:
https://www.facebook.com/GWGonline/posts/3643228615758346
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingenist teilt ein COVID-19-Update in
Göttingen.
Informationen zu Corona-HilfenBitte beachten Sie die Antragsfristen für:#Überbrückungshilfe II bis zum 31.01.2021#Novemberhilfe bis zum 31.01.2021#Dezemberhilfe bis zum 31.03.2021Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen oder vereidigten Buchprüfer*innen. Soloselbständige können bis zu einer Fördersumme von 5.000,- Euro einen Direktantrag stellen.Anträge zur Überbrückungshilfe III können demnächst gestellt werden.Alle Infos auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, am GWG-Unternehmertelefon 0551/547 43-24 oder -21 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) sowie unter https://bit.ly/3rTzjPO.