GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen: Informationen zur Novemberhilfe

(Quelle: https://www.facebook.com/GWGonline/posts/3557593020988573)

 

⚠️ Informationen zur Novemberhilfe ⚠️
#Unternehmen, #Betriebe, #Selbstständige, #Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten bzw. regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, können #Novemberhilfe beantragen.
? Die Höhe der Novemberhilfe beträgt 75% des Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war.
? #Kulturschaffende und andere Soloselbstständige haben zudem ein Wahlrecht: Sie können als Vergleichsumsatz alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November 2019 auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
? Eine Anrechnung von anderen gleichartigen Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder auf die Novemberhilfe findet dann statt, wenn sich der Leistungszeitraum überschneidet.
? Darlehen wie der KfW-#Schnellkredit werden grundsätzlich nicht auf die Novemberhilfe angerechnet. #Kurzarbeitergeld inklusive der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wird für den Leistungszeitraum auf die Leistungen der Novemberhilfe angerechnet.
? Die #Antragsstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Webseite: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
? #Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal. Soloselbständige erhalten die beantragte Förderung direkt in voller Höhe.
Die Antragstellung muss spätestens bis zum 31.01.2021 erfolgt sein.
? Weitere Informationen: https://bit.ly/2JBKtHm