Zum Schulstart am 27.08.2020 der Hinweis auf die gültigen Bestimmungen/ Vorschriften

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Vorschriften der Landesregierung

zuletzt aktualisiert am 31.07.2020

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft:

Niedersächsische Corona-Verordnung (Lesefassung, gültig ab 01.08.2020)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
  • Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Die häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Verordnung beantworten wir in unseren FAQ.

Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/basisinformationen-zu-covid-19-corona-185558.html

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsi%20scher-rahmenhygieneplan-corona-schule-tonne-praxistaugliches-werkzeug-beimschrittweisen-wiederhochfahren-der-schulen-187775.html

 

Die „SARS-coV-2 Elternerklärung-Schule“ vom Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen:

Kontaktdaten:
Das Gesundheitsamt (für Stadt und Landkreis Göttingen)
Telefon: 0551 / 400-4802
Erreichbarkeit: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Email: gesundheitsamt@goettingen.de

http://rt-europaallee.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/08/SARS-coV-2-Elternerklärung-Schule.pdf