Ausbildungsduldung 2020: Ausführliche Darstellung Teil I
Inhaltsverzeichnis [Ausblenden]
- 1 Teil I: Weg in die Ausbildungsduldung
- 1.1 Anspruch oder Ermessen?
- 1.2 Für wen ist die Ausbildungsduldung anwendbar?
- 1.3 Wofür ist die Ausbildungsduldung anwendbar?
- 1.4 Prinzipielle Prüfungsreihenfolge
- 1.5 Was muss generell zur Erteilung noch nachgewiesen werden?
- 1.6 Gibt es eine Altersgrenze zur Beantragung?
- 1.7 Welche Art von Ausbildung fällt unter die Ausbildungsduldung?
- 1.8 Wann kann die Ausbildungsduldung frühestens beantragt werden?
- 1.9 Dauer der Ausbildungsduldung
- 1.10 Für wen ist eine Ausbildungsduldung ausgeschlossen?
- 1.11 Wann und wie ist die Identität geklärt?
- 1.12 Weitere Ausschlussgründe
- 1.13 Gründe für Erlöschen der Ausbildungsduldung
- 1.14 Kann man die Ausbildung und auch die Ausbildungsduldung nach Abbruch/Nichtbetreiben fortsetzen?
- 1.15 Was tun bei einem GEPLANTEN Wechsel der Ausbildung?
- 1.16 Ausbildungsduldung für Familienangehörige?
- 1.17 Was passiert nach dem erfolgreichen Abschluss?
- 2 II: Teil
Einleitung
Die Ausbildungsduldung wurde erstmalig im Integrationsgesetz 2016 eingeführt und ermöglichte unterhalb einer Aufenthaltserlaubnis eine dauerhafte Duldung für die Dauer und Durchführung einer Berufsausbildung mit dem Zugang zu einer anschließenden Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Mit dem „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ findet nun eine Neuregelung und Präzisierung statt, die teilweise die Anforderungen jedoch auch erhöht.
Teil I: Weg in die Ausbildungsduldung
Das neue Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft.
Am Grundgerüst Duldung – Ausbildung – Abschluss – Jobsuche – Beschäftigung – Aufenthaltserlaubnis ändert sich dabei erst einmal nichts.
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