Flüchtlingsrat Niedersachsen: Führerschein auch mit Duldung und Aufenthaltsgestattung möglich!

(Quelle: https://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen/?__tn__=%2CdkCH-R-R&eid=ARAQ1oo-lPqPuZ7NpuSUm73e8c4p-0NIS76umcfBJUb1s8T8AGIK-THdzU296bsG2rXlmDqzHz6Mhqdv&hc_ref=ARROAl7LIJDpnLKFDXfi19A_XcX3CFHZrGco3ieQk8qx5gvQsnkdbW6DbrxHk_gx2_s&fref=nf&hc_location=group)

 

Führerschein auch mit Duldung und Aufenthaltsgestattung möglich!

In letzter Zeit sind dem Flüchtlingsrat wieder Fälle bekannt geworden, in denen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung die Ausstellung eines Führerscheins versagt wurde oder zumindest in Frage gestellt wurde.

Daher hier der Hinweis, dass dies in der Vergangenheit bereits hinreichend geklärt wurde:

Ein Führerschein kann auch auf Grundlage einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung erteilt werden, sogar wenn die Personendaten einzig auf Angaben der Betroffenen beruhen.

Es gibt dazu einen entsprechenden Erlass des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 16.09.2011 sowie mehrere Gerichtsentscheidungen, die dies bestätigen. So haben in Niedersachsen das VG Hannover mit Urteil vom 14.09.2011 (auf das der Erlass Bezug nimmt) und das VG Braunschweig mit Urteil vom 13.06.2013 festgestellt, dass eine Duldung – auch wenn sie mit dem Hinweis versehen ist, dass die Personendaten auf eigenen Aufgaben beruhen – als Ausweis ausreichend ist, um auf dessen Basis einen Führerschein auszustellen(Erlass und VG Urteil: https://www.nds-fluerat.org/…/fuehrerschein-auch-fuer-gedu…/)

Schließlich hat auch noch das Bundesverwaltungsgericht am 08.09.2016 geurteilt, dass eine Aufenthaltsgestattung mit dem Vermerk, dass die Personendaten auf eigenen Angaben beruhen, alle Anforderungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllt.(https://www.bverwg.de/entscheidung…/pdf/080916U3C16.15.0.pdf)