„Streit um Heimatreisen syrischer Flüchtlinge – Urlaub oder Familienpflicht?“

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Streit um Heimatreisen syrischer Flüchtlinge – Urlaub oder Familienpflicht?“Andrea Grunau geht der Frage nach, ob syrische Flüchtlinge noch als schutzbedürftig gelten sollten, wenn sie ihrer Heimat einen Besuch abstatten. „Eine freiwillige Rückreise ins Herkunftsland kann Grund für einen Widerruf des Flüchtlingsstatus sein, aber nur dann, wenn man davon ausgeht, dass der Flüchtling sich wieder unter den Schutz des Heimatlandes stellt. ‚Handelt es sich um Reisen zu Urlaubszwecken oder einen langfristigen Aufenthalt im Herkunftsland, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt‘, teilt das BAMF mit. Einen automatischen Verlust des Flüchtlingsstatus aber gibt es nicht. Seit 2015 schreibt das europäische Recht vor, dass jeder Einzelfall in einem Widerrufsverfahren geprüft werden muss. Das BAMF geht davon aus, ‚dass eine kurze Rückreise zur Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung, wie die Teilnahme an einer Beerdigung, der Besuch eines schwerkranken Familienangehörigen, kein Grund für einen Widerruf ist.‘ Generelle Aussagen könne man nicht treffen, erst nach der Reise lasse sich von Fall zu Fall beurteilen, ob der Schutzstatus auf Widerruf geprüft werden müsse.'“(Deutsche Welle vom 23.08.2019)http://kurz.bpb.de/lsx