focus.de: Bamf hebt nach Überprüfung rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf

(Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/falsche-angaben-im-verfahren-bamf-hebt-nach-ueberpruefung-rund-1-8-prozent-der-asylbescheide-auf_id_10830390.html?fbclid=IwAR0AESf_lJsIvKAnmHH8DtKmEVIe6vP_B7a0tN4sm9itHNdK0gHGcgTRhTg)

 

Bamf hebt nach Überprüfung rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat in den ersten vier Monaten dieses Jahres die Asylbescheide von rund 600 Ausländern aufgehoben. In mehr als 98 Prozent der von der Behörde in diesem Zeitraum abgeschlossenen 32.667 Widerrufs- und Rücknahmeverfahren blieb der Schutzstatus dagegen bestehen.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Luise Amtsberg hervorgeht, wurde die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in 489 Fällen widerrufen, weil die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlagen. 114 Menschen verloren den Anspruch auf Schutz, weil sie im Asylverfahren falsche Angaben gemacht hatten. Die meisten Widerrufe bezogen sich auf Menschen, die beim Bamf als Syrer oder Iraker registriert sind.

Auf die Frage, wie lange die Widerrufsverfahren durchschnittlich dauern, erhielt Amtsberg keine Antwort. Dies werde „statistisch nicht erfasst“, teilte ihr das Bundesinnenministerium mit.

Bamf hebt Ayslbescheide auf: Aufenthaltserlaubnis betroffen

Nach Angaben des Ministeriums hat ein eingeleitetes Widerrufsverfahren vor dem rechtskräftigen Abschluss keine Auswirkungen auf laufende Visumverfahren zum Familiennachzug. Amtsberg hielt dagegen, ihr seien Fälle aus der Praxis bekannt, in denen die Entscheidung über Visumsanträge von Angehörigen mit Verweis auf eine laufende Widerrufsprüfung aufgeschoben worden sei. Dies sei falsch, sagte Amtsberg. Denn solange das Bamf „seine Entscheidung nicht widerrufen hat, besteht die Aufenthaltserlaubnis fort“.