Berlin-Hilft.com: Prüfung von Nachzahlungen (§ 3 AsylbLG)

(Quelle: http://berlin-hilft.com/2018/12/19/pruefung-von-nachzahlungen-beim-bezug-nach-asylblg/?fbclid=IwAR2aMaNGECQxbeOa5-IC2MnvyV1-ZyYaDIktmdI3HAArxnmKzrYsea2rzX4)

 

Prüfung von Nachzahlungen beim Bezug nach AsylbLG

 

Leistungen des AsylbLG wurden seit 2016 nicht angepasst, obwohl dies vorgeschrieben ist. Deshalb kann es für 2017 und 2018 Nachzahlungsansprüche geben.

Betroffen sind ausschließlich Leistungen ach § 3 AsylbLG, also die Leistungen, die i.d.R. in den ersten 15 Monaten des Asylverfahrens bezogen werden.