Familiennachzug EuGH stärkt Rechte junger Flüchtlinge

(Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-familiennachzug-fluechtlinge-101.html)

 

Familiennachzug EuGH stärkt Rechte junger Flüchtlinge

Stand: 12.04.2018 11:43 Uhr

Wenn minderjährige Flüchtlinge während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten sie ihr Recht auf Familienzusammenführung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil den Familiennachzug von unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlingen erleichtert. Wie der EuGH entschied, behalten Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Familienzusammenführung. Ein Antrag auf Familienzusammenführung müsste aber innerhalb von drei Monaten ab dem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt wurde.

Nachzug von Eltern und drei Brüdern beantragt

Im vorliegenden Fall war ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea in die Niederlande eingereist, wo sie während des Asylverfahrens volljährig wurde. Sie beantragte dann den Nachzug ihrer Eltern und ihrer drei minderjährigen Brüder.

Die niederländischen Behörden lehnten dies aber mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.

Recht auf Familienzusammenführung

Der EuGH stufte nun Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige ein. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass die Richtlinie für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge „günstigere Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung vorsieht“.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben demnach „insbesondere ein Recht auf eine Familienzusammenführung, das nicht in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist“, teilte der Gerichtshof mit.

Az. C-550/16

Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 12. April 2018 um 12:00 Uhr.