Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber

Die Bundesregierung hat Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber erweitert. Doch ohne dauerhaften Aufenthaltstitel bleibt die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen an strenge Regeln gebunden, die ein Arbeitgeber kennen sollte. 

Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl anerkannt, darf der Betroffene uneingeschränkt arbeiten. Er darf eine Ausbildung beginnen, eine Stelle antreten oder ein Unternehmen gründen. Für anerkannte Asylbewerber gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie für deutsche Arbeitnehmer oder für solche aus dem EU-Ausland.
Achtung: Hat das Bundesamt lediglich einen Abschiebungsverbot erteilt, dann braucht der Betroffene zusätzlich eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde.

… (den vollständigen Artikel lest Ihr hier: https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Arbeitsmoeglichkeiten-fuer-Fluechtlinge-und-Asylbewerber.html)