Kostenlose Coronavirus-Schnelltests sind ein wichtiger Baustein zu mehr Sicherheit im Umgang miteinander. Jede/r hat Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Test pro Woche. Den Test könnt Ihr in vielen Arztpraxen, Apotheken und den eingerichteten Schnelltestzentren machen, deren Anzahl und Kapazität fortlaufend ausgebaut wird. Informiert Euch unter goe.de/testzentren, wo das für Euch am besten erreichbare Testzentrum liegt.
Wie Sie sicherlich schon gehört haben, starten auch in Göttingen die Impfungen in den Pflegeeinrichtungen. Sobald die Impfzentren geöffnet haben, können sich auch andere Menschen ab 80 Jahren impfen lassen. Die Stadt Göttingen stellt hier Informationen zur Impfung bereit: https://www.goettingen.de/…/fragen-und-antworten-zur…. Weitergehende Fragen beantwortet das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite https://www.rki.de/…/gesamt.html;jsessionid…. Den Aufklärungsbogen zur Impfung des Robert-Koch-Instituts finden Sie hier in ausführlicher Form, in leichter Sprache und in vielen Landessprachen: https://www.rki.de/…/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Bitte verlassen Sie sich auf seriöse Informationen und Internetseiten, wenn Sie sich zur Impfung informieren möchten.
Dieser Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfält…
➡ Änderungen der neuen #Corona-Verordnung im Überblick
Seit heute, 22.06.2020, gilt eine neue Fassung der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-#Pandemie. Wir haben für euch die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
? Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von bis zu 10 Personen sind erlaubt – eine Abstandspflicht zu anderen Personen außerhalb der Gruppe bleibt bestehen ? Ansammlungen von Angehörigen oder Personen zweier Hausstände dürfen auch mehr als 10 Personen umfassen ? Kinos, Theater und ähnliche kulturelle Einrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen (max. 250 Besucher), Kontaktdaten der Besucher sind zu erfassen und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ? Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind unter Wahrung der Abstandsregelungen erlaubt, die maximale Zuschauerzahl liegt bei 250 Personen (Ausnahme gilt für Berufssportveranstaltungen, dort sind Zuschauer weiterhin verboten) ? Der Sauna-Betrieb ist wieder erlaubt ? Hotels und andere touristische Übernachtungsangebote können wieder ohne Einschränkung der Auslastung angeboten werden ? Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Teilnehmerzahl 1000 oder mehr Personen bleiben bis einschließlich 31. Oktober 2020 verboten ? Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen ? Beschränkungen in Verkaufsstellen und Geschäften auf maximal eine Person pro 10qm sind aufgehoben
❗️Alle Lockerungen erfolgen unter fortlaufenden Beachtung und Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen.❗️
Die hier aufgeführten Lockerungen sind eine Zusammenfassung der Neuerungen der aktualisierten Verordnung.
ℹ Die vollständige Verordnung der niedersächsischen Landesregierung findet ihr unter: https://fcld.ly/coronavo
⚠️ Antragstellung für Corona-Hilfsfonds der Stadt Göttingen bis 14. Juni ⚠️
Zur Bewältigung der #Corona-Krise hat die Stadt Göttingen einen Hilfsfonds mit einem Finanzvolumen von insgesamt bis zu 250.000 Euro eingerichtet. Mit diesen Mitteln erhalten Geschädigte der Corona-Pandemie in den folgenden Bereichen eine ergänzende Unterstützung zu den bestehenden Förderprogrammen.
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Stadt Göttingen einen Hilfsfonds mit einem Finanzvolumen von insgesamt bis zu 250.000 Euro eingerichtet. Mit den Mitteln aus dem Hilfsfonds bietet die Stadt Göttingen den Geschädigten der Corona-Pandemie in den Bereichen Bildung, Soziales, Jugend, Kultur und Sport eine ergänzende Unterstützung an. Der Antrag kann im Zeitraum von 1. bis 14. Juni 2020 gestellt werden.
➡ Weitere Lockerungen, Sporthallen und Fitnessstudios öffnen wieder
Seit heute, Montag den 25.05.20, gelten weitere Lockerungen im Umgang mit dem #Corona–#Virus in #Niedersachsen.
Wir haben für euch wieder die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
? Freizeitparks und Spielhallen dürfen wieder öffnen ? Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen unter aktualisierten Auflagen zu touristischen Zwecken vermietet werden ? Sportausübung ist unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie ohne Zuschauende erlaubt ? Schwimm- und Spaßbäder im Freien dürfen öffnen ? Fitnessstudios und andere Indoor-Sportanlagen wie beispielsweise Kletterhallen dürfen öffnen (Hygienekonzepte und Abstandsregelungen müssen weiterhin eingehalten werden, Personendaten der Kunden und Kundinnen müssen erfasst und gespeichert werden!) ? Touristische Schifffahrten sind wieder erlaubt ? Stadtführungen dürfen mit max. 10 Personen unter freiem Himmel durchgeführt werden ? Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellungen von Bewerbern und Bewerberinnen für Wahlen sind zulässig ? standesamtliche Trauungen, Taufen, Erstkommunionen und andere, ähnliche religiöse Feiern dürfen im engsten Familien- und Freundeskreis (max. 20 Personen) durchgeführt werden ? Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen ? Werkstätten und Tagesförderungsstätten für behinderte Menschen dürfen wieder öffnen, allerdings nur nach Ausnahmeerteilung der jeweiligen Leitung für die dort beschäftigten und betreuten Personen
❗️Alle Lockerungen erfolgen unter fortlaufenden Beachtung und Einhaltung von Hygienenvorschriften und Abstandsregelungen.❗️
Die hier aufgeführten Lockerungen sind lediglich eine Zusammenfassung der Neuerungen der aktualisierten Verordnung.
Soeben wurde eine Verordnung veröffentlicht: ab Montag gilt in ganz Niedersachsen eine Maskenpflicht.
Somit sind Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, einen textilen Schutz über Mund und Nase zu tragen und so das #Infektionsrisiko zu mindern.
Ausgenommen von der #Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine #Maske zu tragen.
Das Betreten von allen Geschäften wie bspw.
? Lebensmittelhandel, ? Wochenmärkten und Hofläden, ? Getränkemärkten, ? Restaurants zum Abholen von Speisen, ? Bau- und Gartenmärkten, ? Tierbedarfshandel, ? Brief- und Versandhandel, ? Tankstellen, ? Werkstätten (auch für Fahrräder), ? Reinigungen ? Zeitungsverkaufsstellen, ? Waschsalons, ? Blumenläden, ? Kfz- und Fahrradhandel und ? Buchläden
ist nur noch mit einer Maske gestattet.
? Darüber hinaus müssen auch Personen eine Maske tragen, die den öffentlichen Personen- und Nahverkehr und die zugehörigen Haltestellen nutzen.
Für #Banken und Geldautomaten gilt diese Verpflichtung nicht.
#Frisörinnen und #Frisöre dürfen ab dem 04.05.2020 unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder öffnen.
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Aus gegebenen Anlass weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass private Kraftfahrzeuge nicht zur o.a. Aufzählung gehören: das Tragen einer Maske als Fahrzeugführer kann einen Verstoß gegen den § 23 (4) StVO darstellen, da die Erkennbarkeit des Fahrzeugführers nicht mehr gegeben ist (-> Ordnungswidrigkeit).
Unsere Kolleginnen und Kollegen im Einsatz- und Streifendienst sind ebenfalls an diese Maskenpflicht gebunden. In einigen Fällen kann aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten aber von der Pflicht abgewichen werden.
Ab Montag gilt die Maskenpflicht: Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) stellt die Maßnahme der Öffentlichkeit vor.
In Niedersachsen wird das Tragen einer Schutzmaske nun doch Pflicht, zunächst im Nahverkehr und im Einzelhandel. Die Regelung gilt ab dem kommenden Montag, wie Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) am Mittwoch in Hannover sagte. Ausgenommen von der Maskenpflicht seien Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Menschen mit Erkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht erlaubten. Konkret nannte Reimann Herz-Kreislauferkrankungen. Für die Mund-Nase-Bedeckung verlange die Landesregierung ausdrücklich keine professionelle Atemschutzmaske, diese seien medizinischem Personal vorbehalten, so die Ministerin. Zur Dauer der Maskenpflicht sagte Reimann, sie gehe davon aus, dass diese Verpflichtung über „viele Wochen und Monate“ anhalten werde.
Für Rückfragen im Landkreis stehen die Abfallberatungen der Abfallwirtschaft Göttingen (Telefon 0551 525-2473) und der Abfallwirtschaft Osterode am Harz (Telefon 05522 96 04 777) zur Verfügung.
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe sind unter Telefon 0551 / 400 5 400 zu erreichen.
Corona: Digitale Hilfen und Tipps für Menschen mit Depression
Hilfe bei psychischen Belastungen durch die Corona-Krise – Krisen-Hotline für Südniedersachsen
Alle, die durch die Corona-Krisensituation psychisch belastet sind, sich ängstlich fühlen, aggressiv werden oder in bedrückter Stimmung sind, können nach Ostern über die Krisen-Hotline Südniedersachsen direkt mit Fachleuten sprechen, die telefonische Beratung in dieser besonderen Belastungssituation anbieten.
Menschen fühlen sich belastet, weil sie unter der häuslichen Isolation leiden oder eng mit anderen zusammenleben, den sozialen Rückhalt vermissen, die Struktur im Alltag verlieren, weil sie momentan keine regelmäßigen Termine wahrnehmen können oder nicht wissen, wie es weitergeht.
Die Hotline schaltet zu Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen des Asklepios Fachklinikums, Göttingen, der Paracelsus-Roswitha-Klinik, Bad Gandersheim, der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der UMG, Göttingen, und des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Northeim. Die einheitliche Nummer ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu diesen Fachleuten.
Die Krisen-Hotline Südniedersachsen wird über das Bündnis gegen Depression in Südniedersachsen organisiert.
Die Krisen-Hotline Südniedersachsen ist ab 14. April werktags von 7.30 bis 16 Uhr erreichbar unter der Nummer 0551 38 434 505.
Auch das Psychosoziale Zentrum (PSZ) Göttingen im Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge bietet telefonische Sprechzeiten in verschiedenen Sprachen an: Dienstag von 15 – 16 Uhr und Freitag von 13 – 15 Uhr unter der Telefonnummer 0551 – 48824888
In den Zeiten, in denen die Hotline nicht erreichbar ist, kann die Telefonseelsorge angerufen werden: 0800-1110111. Sie ist rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar.
Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln auf der einen Seite, Stillstand des öffentlichen Lebens und eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit auf der anderen – in der Corona-Krise unterliegen soziale Kontakte äußeren Eingriffen in bislang unbekannten Ausmaß. Für viele Menschen sind das große Herausforderungen, auch weil die Eingriffe fremdbestimmt und manchmal schwer zu verstehen sind. Hilfe bieten Systemisch Beratende aus der Region Göttingen um Constanze Stange an.
Sie und ihr Team aus Fachleuten unterschiedlicher Berufsfelder stehen Ratsuchenden zur Seite. Die Beratung ist kontaktlos und kostenfrei. Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Wie wirkt sich die aktuelle Situation auf das Familiengefüge aus? Wie reagiere ich auf Konflikte in Partnerschaft oder Wohngemeinschaft? Ich mache mir Sorgen um meinen Arbeitsplatz, wie gehe ich damit um? Bei diesen und weiteren Fragen unterstützt die Systemische Beratung auf Basis individueller Stärken und Kompetenzen der hilfesuchenden Person und ihres sozialen Umfeldes.
Das Team Systemisch Beratender ist per E-Mail unter Mein.Anliegen@gmx.deerreichbar und meldet sich nach der Kontaktaufnahme durch Ratsuchende zeitnah zurück.
Schön, dass ihr den Weg zu unserem Corona-Tagebuch von in göttingen, dem Magazin für alle im besten Alter, gefunden habt!
Das Team von in göttingen ist sonst für euch in der Stadt und im Landkreis Göttingen unterwegs. Leider ist das im Moment nicht mehr möglich. Deshalb wollen wir die Zeit im erzwungenen Home-Office für diesen Blog nutzen. In den Blogbeiträgen soll es – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – darum gehen, was die Corona-Epidemie für Menschen in der Stadt und im Landkreis Göttingen konkret bedeutet. Wir stehen dazu bereits im Austausch mit einigen unserer Kundinnen und Kunden und hoffen, euch so einen Blick in unterschiedliche Branchen ermöglichen zu können. Es soll dabei um Probleme, Lösungsansätze, um negative und positive Erfahrungen gleichermaßen gehen.
Die Stadt Göttingen hat ihr Materiallager aufgestockt: Für eine halbe Million Euro hat die Stadt 49.000 FFP2-Schutzmasken gekauft und stattet damit den Rettungsdienst sowie Einrichtungen mit Covid-19-Fällen in Stadt und Landkreis aus, wenn sie entsprechenden Bedarf melden.
Für die notwendige Ausstattung mit Material zu sorgen ist eine der zentralen Aufgaben des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Göttingen. Um den weiteren Bedarf an Schutzmasken, Einmalhandschuhen, Schutzhandschuhen, Schutzkitteln und Desinfektionsmitteln an medizinischen Einrichtungen zu decken, hatte der Stab außerdem Material beim Land Niedersachsen angefordert.
Am Sonnabend, 28. März 2020, ist eine Lieferung des Niedersächsischen Innenministeriums eingetroffen. „Dank dieser Unterstützung der Landesregierung können wir jetzt auch Pflegeheime und Krankenhäuser beispielsweise mit Schutzmasken oder Einmalhandschuhen beliefern, wenn sie selbst kein Material mehr beschaffen können“, betont Petra Broistedt, Dezernentin bei der Stadt Göttingen und Leiterin des Stabs. Gleichwohl sei absehbar, dass der Bedarf weiter steige und damit zusätzliche Lieferungen des Landes notwendig seien. Deshalb baue sie darauf, dass das Land auch weiterhin die Kommunen in der Versorgungsfrage unterstütze.
I N F O R M A T I O N E N
Z U
V E R S T Ö ß E N ▶ Diese Informationen gelten für #Niedersachsen◀
❓ Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht an die Regelungen halte ❓
In erster Linie ist das #Gesundheitsamt für Verstöße gegen die Auflagen zuständig.
Die Eilzuständigkeit (§ 1 Abs. 2 NPOG) und die Amts- und Vollzugshilfe (§ 1 Abs. 3 NPOG) bewirken allerdings, dass auch die #Polizei tätig wird und die zuständigen Behörden unterstützt.
Ein Verstoß gegen Regelungen nach dem #Infektionsschutzgesetz stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Wenn die Polizei Verstöße gegen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG) feststellt, kann sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die sich auf das Niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) stützen. Das kann zum Beispiel das Erteilen eines Platzverweises sein.
Soweit in diesem Zusammenhang #Ordnungswidrigkeiten oder #Straftaten vorliegen, kommen auch die Vorschriften in Betracht, die an die Verhütung oder die Unterbindung solcher Taten anknüpfen. In unserem Beispiel kann das letzten Endes auch eine Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Platzverweises sein.
✖ Die Folge eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung kann ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Vereinfacht heißt das:
? Ordnungswidrig handelt:
…wer mit mehr als zwei Personen (sich selbst einberechnet), die nicht einem Hausstand angehören zusammentrifft, und zwar
– in der Öffentlichkeit und in öffentlich-zugänglichen, geschlossenen Räumen,
– in privaten Wohnungen und nicht öffentlich zugänglichen Räumen über „ein absolut nötiges Minimum“ hinaus.
…wer private Besuche in nicht-öffentlichen Räumen macht. Ausgenommen sind Besuche bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen sowie die Wahrnehmung des Sorgerechts.
…wer den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhält.
Strafmaß: Bußgelder bis maximal 25.000€.
⚫ Strafbar macht sich:
…wer vorsätzlich gegen eine Quarantäne verstößt und dabei die Krankheit verbreitet.
…wer gegen das Veranstaltungsverbot verstößt.
…wer sich mit mehr als 10 Personen sammelt.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Telefonische Beratung zu Gewaltschutz für Frauen und ihre Kinder auch in der Corona-Krise:
Viele Familien rücken in diesen Zeiten räumlich sehr eng zusammen. Existenzängste, fehlende Freizeitangebote, soziale Kontakte und Ausgleichsmöglichkeiten bringen Konflikte und Aggressionen hervor oder verstärken bereits vorhandene.
Dabei kann es zu häuslicher Gewalt kommen. Wohin können sich bedrohte Frauen wenden?
Folgende Beratungsstellen sind weiterhin telefonisch für Sie erreichbar:
Frauen Notruf Göttingen: Tel. 0551 44684
Frauenhaus Göttingen: Tel. 0551 5211800
Frauen-Notruf Osterode: Tel. 05522 920770
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Tel. 08000 116 016
Trinkwasser ist eine Infektionsquelle für die Übertragung des Coronavirus‘.
NEIN! Dazu zitieren wir mal aus einem Memo des Bundesumweltamtes vom 09.03.2020:
„… sind Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“ #trinkwasser
CoronavirusCorona: Stadt Göttingen liefert Care-Pakete und schaltet Hotlines
Die Stadt Göttingen trifft weitere Maßnahmen, um die Infektionsketten mit dem Coronavirus zu unterbrechen und bietet ab sofort Care-Paket-Lieferungen für Menschen an, die sich nicht eigenständig versorgen können. Auch Hotlines sind bereits eingerichtet.
Die Abfallentsorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit und der Schutz der Mitarbeiter*innen und Bürger*innen hat für die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) oberste Priorität.
Restabfälle aus einem Haushalt, in dem sich Personen mit bestätigter Coronainfektion in häuslicher Quarantäne befinden, sollen nach Empfehlung des Robert-Koch-Institutes in reißfesten, fest zugeschnürten Kunststoffbeuteln in die Restabfallbehälter gegeben werden. Dies gilt insbesondere für Abfälle mit Körpersekreten von infizierten Personen (z. B. benutze Papiertaschentücher oder Mund-Nasen-Schutz etc.). Die Restabfallbehälter werden z Z. wie gewohnt nach Tourenplan geleert.
Auf keinen Fall sollten diese Abfälle über andere Sammelsysteme (Gelber Wertstoffsack, Papiertonne, Altkleidercontainer usw.) entsorgt werden.
Für weitere Fragen zur Abfallentsorgung stehen die Mitarbeiterinnen der Servicenummer 400 5 400 gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es im Moment zu längeren Wartezeiten an der Servicenummer kommen kann. Gern können Sie sich auch per mail an uns wenden: geb@goettingen.de
✳#Corona – Telefonbuch / Schnell die richtige Nummer finden…✳
Wir haben euch eine kleine Übersicht für die Landkreise #Göttingen und #Northeim zusammengestellt, welche Telefonnummer in welchem Falle die Richtige für euch ist.
Habt bitte Verständnis, dass einige Leitungen zeitweise überlastet sein können und habt Geduld.
Für Stadt und Landkreis Göttingen gibt es ab sofort vier Hotlines: Neben dem Bürgertelefon gibt es nun auch Hotlines für Gewerbetreibende, das GWG-Unternehmertelefon und einen Unternehmer-Service der WRG.
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Göttingen beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0551/7075100 erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin bzw. zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Eindringlich wird darum gebeten, das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen nicht eigenmächtig aufzusuchen. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Für Gewerbetreibende
Für Gewerbetreibende bietet der Fachbereich Ordnung der Stadt Göttingen eine Hotline unter 0551 / 400-2767. Von montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr werden Fragen rund um die Notfall-Erlasse des Landes beantwortet.
GWG-Unternehmertelefon
Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen (GWG) bietet unter 0551/5474324 das GWG-Unternehmertelefon (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) sowie eine Informationsseite für Unternehmen .
Corona-KriseNotbetreuung für Schüler auch in den Osterferien
Im Kampf gegen das Coronavirus wird die Notbetreuung in Kitas und Schulen verlängert. Außerdem sollen mehr Familien einen Anspruch darauf haben.
In niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen gibt es auch während den Osterferien, 30.März. bis 14. April, eine Notbetreuung. (Symbolbild) Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Hannover
In niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen gibt es auch während den Osterferien, 30.März. bis 14. April, eine Notbetreuung. Das hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne mitgeteilt.
Restaurants, Cafés und Mensen müssen ab sofort für Gäste geschlossen bleiben. Eine entsprechende Weisung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 20. März 2020, die die bereits bestehenden Notfall-Erlasse ergänzt, haben Stadt und Landkreis Göttingen umgesetzt.
Seit Dienstag gelten in #Niedersachsen strenge Regeln, um die Ausbreitung des #Corona-Virus zu verlangsamen. Geschäfte bleiben geschlossen, dass öffentliche Leben soll bis auf ein absolutes Minimum heruntergefahren werden.
„Das #Virus kann jeden von uns treffen – und auch jede uns nahestehende Person. Niemand möchte am Ende dafür verantwortlich sein, seine Kinder oder Eltern, seinen Partner oder auch gute Freunde angesteckt zu haben, mit all den Folgen die diese Infektion mit sich bringen kann“, verdeutlicht der #Präsident der #Polizeidirektion#Göttingen, Uwe Lührig, die Situation mit klaren Worten. „Ich appelliere daher ausdrücklich an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen: Meiden Sie konsequent Menschenansammlungen, begeben Sie sich nicht zu beliebten Treffpunkten und verzichten Sie auf soziale Kontakte. Der Infektionsschutz hat im Augenblick oberste Priorität.“
Die Polizeidirektion Göttingen erhöht die Präsenz auf öffentlichen Straßen, führt in enger Abstimmung mit den Ordnungsämtern der Städte und Landkreise Kontrollen durch und setzt die getroffenen Regelungen mit niedriger Einschreitschwelle konsequent um.
Zuwiderhandlungen gegen die aktuellen Einschränkungen werden im Falle von #Straftaten zur Anzeige gebracht, im Falle von Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet. Sollten Bürgerinnen und Bürger Zuwiderhandlungen feststellen, bittet die Polizei darum, nicht den #Notruf zu wählen, sondern – falls erforderlich – über die Amtsleitung Kontakt zur örtlichen #Polizei aufzunehmen, um die Notrufleitungen freizuhalten.
Und auch im digitalen Raum gibt es Handlungsbedarf: „#Falschmeldungen über das Virus selbst, über getroffene Regelungen und über zukünftige Maßnahmen nehmen zu und führen zu einer enormen Verunsicherung der Menschen. Beteiligen Sie sich nicht an der Verbreitung von Gerüchten und halten Sie sich an die Hinweise der offiziellen Stellen. In dieser beispiellosen Situation sind Spekulationen und ‚Panikmache‘ völlig fehl am Platz“, so Polizeipräsident Uwe Lührig.
? Wir bitten euch weiterhin darum, unsere Informationen zu verbreiten. ?
Betrüger an der Haustür nutzen eine neue Masche und setzen auf die Verunsicherung der Bevölkerung durch Corona-Tests (Covid-19). Die Polizei informiert: Bei Verdacht auf eine Erkrankung werden Corona-Tests ausschließlich angemeldet durchgeführt. Bei unangemeldeten Tests kann es sich um Betrüger handeln.
Kriminelle nutzen die Angst vor dem Corona-Virus momentan auf vielfältige Weise aus. Auf Fake-Shops bieten sie medizinische Geräte und Atemschutzmasken an, die Kunden nie erhalten. Oder sie geben sich als infizierte Angehörige aus, um Geld bei ihren Opfern zu erschleichen. In der neuen Variante geben sie sich als Amtspersonen aus, die vor allem bei älteren Menschen Tests auf das Covid-19-Virus durchführen wollten. Tatsache ist: Es werden keine unangemeldeten Corona-Tests an der Haustür durchgeführt! Diese Personen haben zumeist das Ziel, in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Dazu geben sie sich als Hilfsbedürftige, Handwerker, Mitarbeiter der Stadtwerke oder aber auch als Amtsperson aus, beispielsweise Polizist.
Bei einer ähnlichen Variante geben sich die Kriminellen am Telefon als Ärzte aus. Sie behaupten der Angerufene stehe unter Verdacht, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein. Es würde eine Person vorbeikommen, die einen Test durchführt. Die Kosten hierfür: 200 Euro.
Wichtig zu wissen: Es werden keine flächendeckenden Tests durchgeführt. Ein Corona-Test muss angefordert werden. Erst dann kommen Tester, auf Verordnung Ihres behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes, an einem abgestimmten Termin zu Ihnen nach Hause, um einen Test durchzuführen. Die Tester können sich ausweisen! Wenn der Test ärztlich angeordnet ist, entstehen hierfür keine Kosten!
Daher rät die Polizei zu besonderer Aufmerksamkeit bei unbekannten Personen an der Haustür.
Vorsicht vor Personen, die Corona-Tests durchführen wollen:
Werden Sie telefonisch dazu aufgefordert kostenpflichtige Tests durchzuführen, legen Sie auf. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt und fragen Sie danach, ob für Sie ein Test angeordnet wurde.
Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
Übergeben Sie kein Geld an vermeitliche Tester an Ihrer Haustür. Lassen Sie sich auch durch Drohungen nicht verunsichern.
Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter 110.
Melden Sie solche Vorfälle Ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle.
➡️Aktuelle Infos: Entscheidung der Landesregierung #corona
Die Gesundheitsbehörden wurden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in #Niedersachsen zu untersagen.
Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab ?Dienstag (17.03.20) zu schließen. Das gilt auch für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.
Ausdrücklich NICHT geschlossen werden:
-der Einzelhandel für Lebensmittel,
-Wochenmärkte,
-Abhol- und Lieferdienste,
-Getränkemärkte,
-Apotheken,
-Sanitätshäuser,
-Drogerien,
-Tankstellen,
-Banken und Sparkassen,
-Poststellen,
-Frisöre,
-Reinigungen,
-Waschsalons,
-der Zeitungsverkauf,
-Bau-, Gartenbau- und
-Tierbedarfsmärkte sowie
-der Großhandel
Stand am Montag, 16. MärzCorona: Eine weitere Patientin in der Stadt Göttingen
Die Zahl der Corona-Fälle in der Region Göttingen steigt weiter, wenn auch nicht so stark wie an den Vortagen. Am Montag wurde eine weitere positiv getestete Person gemeldet. Zudem teilte die Stadtverwaltung weitere Einschränkungen in diversen Einrichtungen mit.
…
Neues Netzwerk „Solidarisches Netzwerk Göttingen“ im Aufbau:
Wir, das solidarische Netzwerk Göttingen, sind ein offener Zusammenschluss von Menschen, die das Zusammenleben hier in Göttingen gemeinschaftlicher und solidarischer gestalten wollen. Solidarität bedeutet für uns gegenseitige Hilfsbereitschaft, die gemeinsame Lösung von Problemen und ein Zusammenbringen und Aufblühen der Gemeinschaft.