23.10.2020: die aktualisierte Seite der Landesregierung Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Vorschriften der Landesregierung
Niedersächsische Corona-VerordnungDie folgende Fassung tritt morgen, am 23. Oktober 2020 in Kraft:Die Verordnung tritt am 23. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.
Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung wurde am 22. Oktober 2020 im Nds. GVBl. Nr. 37/2020 (ab Seite 363) veröffentlicht.
Hier die Verordnung:
http://rt-europaallee.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/10/CoronaVO_Fassung_gltig_ab_23-10-2020__Lesefassung_.pdf
19.10.2020: die aktualisierte Seite der Landesregierung Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
(siehe auch: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html)
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 15.10.2020
Niedersächsische Corona-VerordnungDie folgende Fassung ist am 9. Oktober 2020 in Kraft getreten:
Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 8. Oktober 2020 veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 35/2020 (ab Seite 346) .Die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung ist mit Entscheidung des Oberverwaltunsgerichts Lüneburg vom 15.10.2020 einstweilen außer Vollzug gesetzt. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt.
(25.08.2020) Zum Schulstart am 27.08.2020 der Hinweis auf die gültigen Bestimmungen/ Vorschriften:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
- Niedersachsen gegen Corona
- Niedersachsen hält zusammen
- Vorschriften der Landesregierung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Aktuelle Presseinformationen
- Hilfsangebote im Überblick
- Hygiene-Tipps
- Was tun bei Verdacht?
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Schulen und Kitas
- Hinweise für Pflegeeinrichtungen
- Informationen in Leichter Sprache
- Informationen in Gebärdensprache
- Ministerpräsident Stephan Weil
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 31.07.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung
Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung (Lesefassung, gültig ab 01.08.2020)
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
- Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
- Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
- Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.
Die häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Verordnung beantworten wir in unseren FAQ.
Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/basisinformationen-zu-covid-19-corona-185558.html
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsi%20scher-rahmenhygieneplan-corona-schule-tonne-praxistaugliches-werkzeug-beimschrittweisen-wiederhochfahren-der-schulen-187775.html
Die „SARS-coV-2 Elternerklärung-Schule“ vom Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen:
Kontaktdaten:
Das Gesundheitsamt (für Stadt und Landkreis Göttingen)
Telefon: 0551 / 400-4802
Erreichbarkeit: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Email: gesundheitsamt@goettingen.de
http://rt-europaallee.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/08/SARS-coV-2-Elternerklärung-Schule.pdf
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 10.07.2020
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung:
Die Verordnung wird am 11. Juli 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) veröffentlicht und tritt am 13. Juli 2020 in Kraft.
Klicken Sie hier, um zu älteren Vorschriften zu gelangen, die zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen sind.
Für Alle, die sich durch die Verordnungen „durchkämpfen“ wollen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
zuletzt aktualisiert am 20.05.2020
Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Verordnungstexte, die zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen sind.
Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
Die folgende Fassung ist am 11. Mai 2020 in Kraft getreten:
Am 20. Mai 2020 tritt eine Änderung von §2a Absatz 1 und 2 der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft. Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen und Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern haben jetzt das Recht von jeweils einer Person besucht zu werden. Dabei muss das Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung beachtet werden.
Die folgende Änderungsverordnung ist am 20. Mai 2020 in Kraft getreten:
Mit der Verordnung werden der Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. Mai 2020, vor allem aber der Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ umgesetzt.
Hinweise:
- Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 hat die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 abgelöst.
- Die neue Verordnung ist – mit Ausnahme von Artikel 2 – am 11. Mai 2020 in Kraft getreten. Artikel 2 ist am 18. Mai 2020 in Kraft getreten.
- Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 13.05.2020 wurde §5 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung wurde veröffentlicht im Nds. GVB. Nr. 15/2020 (ab Seite 127) .
Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden
Der Bußgeldkatalog wurde am 27. April 2020 als Runderlass im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Nds. MBl. Nr. 19 mit dem RdErl. des Sozialministeriums vom 24.04.2020 „Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ (ab Seite 483)
Hinweis: Beim Bußgeldkatalog handelt es sich um eine Empfehlung.
Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19
Am 5. Mai 2020 wurde die Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 (im Nds. GVBl. Nr. 12/2020ab Seite 93) erlassen. Sie regelt, dass Krankenhäuser unter bestimmten Auflagen wieder medizinische Eingriffe und Behandlungen planen können. Die Krankenhaus-Verordnung ist am 6. Mai 2020 in Kraft getreten.
Vorschriften der Landesregierung Niedersachsen (08.05.2020)
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 09.05.2020
Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Verordnungstexte, die zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen sind.Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
Die folgende Fassung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft:
Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Erläuterung: Die neue Verordnung regelt infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Niedersachsen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick können Sie der Presseinformation des Sozialministeriums vom 09.05.2020 entnehmen: Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie tritt am Montag in Kraft
Mit der Verordnung werden der Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. Mai 2020, vor allem aber der Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ umgesetzt.
Hinweise:
- Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 löst die mit Änderungen noch bis einschließlich 10. Mai 2020 gültige Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 ab.
- Die neue Verordnung tritt – mit Ausnahme von Artikel 2 – am 11. Mai 2020 in Kraft. Artikel 2 tritt am 18. Mai 2020 in Kraft. Sie wurde veröffentlicht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.Nr. 13/2020 vom 08.05.2020.
Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden
Der Bußgeldkatalog wurde am 27. April 2020 als Runderlass im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Nds. MBl. Nr. 19 mit dem RdErl. des Sozialministeriums vom 24.04.2020 „Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ (ab Seite 483)
Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19
Am 5. Mai 2020 wurde die Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 (im Nds. GVBl. Nr. 12/2020ab Seite 93) erlassen. Sie regelt, dass Krankenhäuser unter bestimmten Auflagen wieder medizinische Eingriffe und Behandlungen planen können. Die Krankenhaus-Verordnung ist am 6. Mai 2020 in Kraft getreten.
Wortlaut der Presseinformation des Sozialministeriums vom 09.05.2020 siehe auch:
http://rt-europaallee.org/wordpress/informationen-zur-corona-krise/aemter-behoerden-usw/infos/
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 24.04.2020
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Verordnungstexte, die zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen sind.
Sie beruhen auf der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 . Sie gilt in dieser Fassung bis einschließlich zum 26. April 2020.
Ab dem 27. April 2020 ergeben sich zum Teil neue Vorschriften. Denn die Verordnung vom 17. April 2020 wurde mit einer Änderungsverordnung vom 24. April 2020 geändert. Die darin enthaltenen Änderungen treten jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.
Die folgende Fassung tritt zum 27. April 2020 in Kraft: Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in der ab 27. April 2020 gültigen Fassung
Hinweis: Die Änderungen zum 27. April 2020 betreffen insbesondere Vorschriften zur Verpflichtung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen (Einzelhandel, ÖPNV etc.).
Die folgende Fassung tritt zum 4. Mai 2020 in Kraft: Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in der ab 4. Mai 2020 gültigen Fassung
Hinweis: Die Änderungen zum 4. Mai 2020 betreffen im Wesentlichen Regelungen zur Präsenzpflicht in Schulen und zur Dienstleistungserbringungen von Frisörinnen und Frisören.
Wenn Sie nachvollziehen möchten, welche Vorschriften zu welchem Zeitpunkt geändert werden, dann nutzen Sie bitte dieses Dokument:
Verordnung mit sichtbaren Änderungen
- Blaue Schrift markiert die Änderungen zum 27. April 2020 (Artikel 1 der VO vom 24.04.2020; Nds. GVBl. S. 82).
- Blaue Schrift mit gelbem Hintergrund markiert die Änderungen zum 4. Mai 2020 (Artikel 2 der VO vom 24.04.2020; Nds. GVBl. S. 82).
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus von 17. April 2020 geht zurück auf den am 15. April 2020 in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss: Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.
» zum Bußgeldkatalog
Die Liste mit weiteren Vorschriften wird derzeit aktualisiert. Wir bitten um etwas Geduld.
(Überarbeitet von Renate Schiele/ 17.04.2020)
Das Niedersächsische Kultusministerium hat im Rahmen einer Pressemitteilung (am 16.04.2020) als Download Links (PDF) folgende Leitfäden für die stufenweise Öffnung der Schulen herausgegeben:
Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler
(zum direkten Ansehen: http://rt-europaallee.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/04/Leitfaden_fr_Eltern_Schlerinnen_und_Schler1.pdf)
Leitfaden für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
zuletzt aktualisiert am 17.04.2020
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Nachfolgend finden Sie die neue Verordnung, die am 17.04.2020 zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen ist.
Inhalt: Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus tritt am Montag, 20. April 2020, in Kraft. Sie geht zurück auf den am 15.04.2020 in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss: Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.
» zum Bußgeldkatalog
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 15.04.2020
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Nachfolgend finden Sie im chronologischen Überblick alle Vorschriften, die zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen sind.
Zum Verständnis:
Verordnungen oder Allgemeinverfügungen richten sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Die Vorschriften sind von den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten. Beispiel: „In der Öffentlichkeit (einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs [im Folgenden: ÖPNV]) ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.“
Ein Erlass oder eine Rundverfügung eines Ministeriums richtet sich nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger, sondern an die nachgeordneten Behörden.
Beispiel: „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.“ Diese Maßgabe ist umzusetzen durch die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.
Am 15.04.2020 wurde in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder folgender Beschluss gefasst: Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Auf Basis des Beschlusses vom 15.04.2020 wird die Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie kurzfristig überarbeitet werden. Die Neufassung soll nach bisherigem Stand bereits am Montag, 20. April 2020, in Kraft treten.
Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.
» zum Bußgeldkatalog
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/niedersachsisches-gesundheitsministerium-legt-bussgeldkatalog-vor-187341.html
Niedersächsisches Gesundheitsministerium legt Bußgeldkatalog vor
Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Mittwoch einen Bußgeldkatalog vorgestellt.
Er soll den Ordnungsbehörden in Niedersachsen Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dringend aufgefordert sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Verstöße gegen die Verordnung sollen von den niedersächsischen Ordnungsbehörden konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden. So muss niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich.
Der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, appelliert vor diesem Hintergrund an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachseen: „In diesen Tagen entscheidet es sich, ob wir in der Lage sind, die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu verlangsamen. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie zu Hause!“
Der Bußgeldkatalog bezieht sich auf die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie (PDF-Datei).
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Verordnung können Sie hier einsehen.
Hier die Tabelle (Bußgeldkatalog) als PDF:
http://rt-europaallee.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/05/20200407_Bugeldkatalog_Tabelle.pdf
Korrektur der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz und Verordnungsblatt 8/2020 vom 07.04.2020 – Download
Inhalt: Die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie umfasst unter anderem Regelungen zur Reduzierung physischer Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum. Die VO ersetzt vorherige Verordnungen beziehungsweise die Allgemeinverfügung vom 23.03.2020.
Grundlage der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 war der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 .
Eingestellt am 05.04.2020,
Korrektur (Artikel-Informationen
04.04.2020
Ansprechpartner/in: Oliver Grimm):
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/korrektur-der-gestern-veroffentlichten-verordnung-zur-beschrankung-sozialer-kontakte-187210.html
Korrektur der gestern veröffentlichten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte
Gestern (03.04.2020) ist eine neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht worden. Diese Verordnung enthält beispielsweise die Neuregelung, dass Bau- und Gartenmärkte jetzt doch geöffnet haben können.
In einem Punkt schießt die Verordnung jedoch über das Ziel hinaus und muss korrigiert werden: Aus dem Verordnungstext kann man herauslesen, dass in Niedersachsen fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen (Eltern und Kindern) nur in sehr wenigen Konstellation erlaubt seien. Das gelte, so der Verordnungstext, ebenso für das gegenseitige Besuchen engster Freunde.
Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend. Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.
Nichtsdestotrotz bitten wir die Menschen in Niedersachsen sehr herzlich, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren. Es bleibt dabei: die Corona-Pandemie ist außerordentlich ernst zu nehmen und es muss uns gelingen, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Deshalb halten Sie bitte weiter Abstand voneinander!
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz und Verordnungsblatt 7/2020 vom 03.04.2020 – Download
Inhalt: Die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.
Die VO vom 03.04.2020 tritt am 04.04.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die VO vom 27.03.2020 außer Kraft. Letztere VO hatte die Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 ersetzt. In der neuen VO werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten und somit unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, öffnen dürfen.
Grundlage der Allgemeinverfügung ist der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 .
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html
zuletzt aktualisiert am 23.03.2020
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Inhalt: Die Allgemeinverfügung regelt die Beschränkung von Sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.
Grundlage der Allgemeinverfügung ist der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 .