26.09.2024Wieder Impfaktion an Göttinger Schulen
Wie in den Vorjahren bietet das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen wieder eine Aktion zur Verbesserung des Impfschutzes von Jugendlichen an. Dazu besuchen ärztlich geleitete Impfteams in der Zeit von Montag, 4. November 2024, bis Freitag, 29. November 2024, alle 6. Klassen der Schulen von Stadt und Landkreis Göttingen. Die Aktion erreicht in diesem Jahr insgesamt über 2.400 Schüler*innen.
Welche Impfungen können vor Ort verabreicht werden
Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes werden alle Impfausweise durchsehen und zu fehlenden Impfungen beraten. Falls erforderlich, und die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, wird vor Ort in der Schule gegen Windpocken, Masern-Mumps-Röteln, Kinderlähmung-Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten und Humane Papillomviren geimpft. Die Schülerinnen und Schüler ohne Einverständniserklärung erhalten schriftlich individuelle Empfehlungen.
Der Impfaktion des Gesundheitsamtes vorausgegangen sind die Terminabstimmung mit den Schulen sowie der Versand von Informations- und Aufklärungsmaterial an Schulen und Eltern, inklusive der erforderlichen Formulare zur Impfung (Impfeinverständniserklärungen, Fragebogen zur Gesundheit der Kinder).
Ziel der Aktion, die in den vergangenen Jahren eine sehr gute Resonanz hatte, ist es, durch Information der Eltern in Kombination mit der direkt vor Ort in der jeweiligen Schule angebotenen Impfmöglichkeit den Impfschutz der gesamten Altersgruppe zu vervollständigen. Denn ein ausreichender Impfschutz ist die beste Vorsorge zur Vermeidung von Infektionskrankheiten, die durch eine vorherige Impfung abgewendet werden können.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin (STIKO) sollten die Schülerinnen und Schüler in diesem Alter zweimal gegen Masern, Mumps, Röteln und einmal gegen Meningokokken C, dreimal gegen Hepatitis B, zweimal gegen HPV sowie gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten als Auffrischung geimpft sein, sofern eine vollständig abgeschlossene Grundimmunisierung im Säuglingsalter und eine Diphtherie- Tetanus-Keuchhusten Auffrischimpfung vor der Einschulung erfolgt ist. Ungeimpfte und bisher nicht an Windpocken erkrankte 9- bis 17-jährige Jugendliche sollten zwei Impfungen gegen Windpocken erhalten.