(Quellen: https://www.goettingen.de/aktuelles/corona-regeln-in-goettingen-werden-verschaerft-2021-11-17.html?
17.11.2021Corona-PandemieCorona-Regeln in Göttingen werden verschärft
Aktuell steigen die Infektionszahlen in Stadt und Landkreis Göttingen dramatisch an und erreichen Höchstwerte. Innerhalb der letzten vierzehn Tage haben sich die Werte verdoppelt. Eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht, wenn nicht deutlich gegengesteuert wird. Weit überwiegend sind Menschen betroffen, die noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind. Da schwere Krankheitsverläufe in der Regel nicht geimpfte Menschen betrifft, steigt damit das Risiko, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Deshalb weitet das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen jetzt die Landesregeln durch weitere Vorgaben für das gesamte Kreisgebiet aus.
Ab Freitag, 19. November 2021, gilt für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Konzerte oder Sportevents sowie in der Gastronomie die sogenannte 2G-Regel. Zutritt haben demnach nur Menschen, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Auch für den Göttinger Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel für den Kauf und Verzehr von Speisen und Getränken sowie für Fahrgeschäfte eingeführt. Die Regelungen werden in sogenannten Allgemeinverfügungen festgelegt sowie fortlaufend überprüft und bei Bedarf an die Lage angepasst.
„Die Lage spitzt sich spürbar zu“, erläutert Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt die Maßnahmen. Göttingen verzeichne den höchsten Stand an Fallzahlen seit Beginn der Pandemie, zudem steige die Zahl der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. „Wir müssen jetzt handeln und dafür sorgen, dem Virus nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten. Einem besonders hohen Infektionsrisiko sind vor allem nicht geimpfte Menschen ausgesetzt. Sie machen den mit Abstand größten Anteil unter den aktuell Infizierten aus. Auch in den Krankenhäusern liegen derzeit ganz überwiegend nicht geimpfte Menschen.“
Durch die 2G-Regel sei das Infektionsrisiko für sie sowie für Geimpfte und Genesene deutlich geringer. Auch schwere Verläufe kämen bei geimpften Menschen deutlich seltener vor. Deshalb sei es folgerichtig, Geimpften und Genesenen Freiheiten im Rahmen der Möglichkeiten zurückzugeben. Vor dem Hintergrund, dass beispielsweise Schulen und Kitas offenbleiben sollen, laute das Gebot der Stunde, Kontakte wieder auf ein Minimum zu reduzieren und immer dort, wo Abstände zu anderen nicht eingehalten werden können, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen, so die Oberbürgermeisterin. Die Freiheit der Geimpften dürfe nicht durch jene eingeschränkt werden, die sich nicht impfen lassen wollen. „Impfen ist eine Frage der Solidarität gegenüber der Allgemeinheit, insbesondere gegenüber Menschen mit höherem Risiko auf schwere Krankheitsverläufe“, betont Broistedt und ergänzt: „Mein Appell an alle lautet, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für sich, aber auch für die Menschen um uns herum. Nach wie vor ist die Pandemie nur zu bewältigen, wenn alle ihren Beitrag dazu leisten. Nutzen Sie die Angebote der mobilen Impfteams oder der niedergelassenen Ärzt*innen für eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung. Schützen Sie sich und Ihre Lieben!“
2G auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt – das sind die Regeln
Der Göttinger Weihnachtsmarkt startet am Montag, 22. November 2021, unter Pandemiebedingungen. Die 2G-Regel soll Gäste und Schausteller*innen gleichermaßen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen. Im Kern bedeutet das: Ein Bummel über den Göttinger Weihnachtsmarkt ist grundsätzlich für alle Gäste möglich, unabhängig von ihrem Impfstatus. Der Verkauf von Speisen und Getränken darf jedoch ausschließlich an Menschen erfolgen, die geimpft oder genesen sind. Der Verzehr von Bratwurst, Glühwein und Co. ist ebenfalls nur Besucher*innen gestattet, die geimpft oder genesen sind. Es gilt also die sogenannte 2G-Regel. Auch für die Nutzung von Fahrgeschäften gilt 2G. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Letztere müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests führen.
Da auch Geimpfte und Genesene sich mit dem Virus infizieren und ihn weitergeben können, empfiehlt die Oberbürgermeisterin außerdem dringend, sich freiwillig vor dem Besuch des Weihnachtsmarkts auf eine Infektion testen zu lassen und immer dann eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen, wenn der Abstand zu anderen zu gering wird. Weitere Informationen zum Göttinger Weihnachtsmarkt gibt es hier.
17.11.2021Wegen steigender Infektionszahlen2G auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt
Der Göttinger Weihnachtsmarkt startet am Montag, 22. November 2021, unter Pandemiebedingungen. Die 2G-Regel soll Gäste und Schausteller*innen gleichermaßen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen.Im Kern bedeutet das: Ein Bummel über den Göttinger Weihnachtsmarkt ist grundsätzlich für alle Gäste möglich, unabhängig von ihrem Impfstatus. Der Verkauf von Speisen und Getränken darf jedoch ausschließlich an Menschen erfolgen, die geimpft oder genesen sind. Der Verzehr von Bratwurst, Glühwein und Co. ist ebenfalls nur Besucher*innen gestattet, die geimpft oder genesen sind. Es gilt also die sogenannte 2G-Regel. Auch für die Nutzung von Fahrgeschäften gilt 2G. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Letztere müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests führen. Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln gibt es hier.
„Die Lage spitzt sich spürbar zu“, erläutert Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt die Maßnahmen. Göttingen verzeichne den höchsten Stand an Fallzahlen seit Beginn der Pandemie, zudem steige die Zahl der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. „Wir müssen jetzt handeln und dafür sorgen, dem Virus nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten. Einem besonders hohen Infektionsrisiko sind vor allem nicht geimpfte Menschen ausgesetzt. Sie machen den mit Abstand größten Anteil unter den aktuell Infizierten aus. Auch in den Krankenhäusern liegen derzeit ganz überwiegend nicht geimpfte Menschen.“Da auch Geimpfte und Genesene sich mit dem Virus infizieren und ihn weitergeben können, empfiehlt die Oberbürgermeisterin dringend, sich freiwillig vor dem Besuch des Weihnachtsmarkts auf eine Infektion testen zu lassen und immer dann eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen, wenn der Abstand zu anderen zu gering wird.
Hygieneregeln in der Übersicht
- Geimpfte und Genesene über 18 Jahre weisen ihren Status durch ein Bändchen am Handgelenk nach.
- Besucher*innen benötigen keinen 2G-Nachweis und kein Bändchen, wenn sie weder Getränke und Speisen verzehren noch die Leistung eines Fahrgeschäfts wahrnehmen.
- Bei unmittelbarem Kontakt zwischen Besuchern und Standbetreibern ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Ausnahme beispielsweise bei Plexiglasscheiben an den Ständen).
Ausgabestellen Bändchen
Ausgabe ab dem 18. November 2021
- Neues Rathaus – Foyer, Hiroshimaplatz 1 – 4, Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und Do 14.00 – 16.00 Uhr
- Neues Rathaus 15. Etage, Hiroshimaplatz 1 – 4, Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und Do 14.00 – 16.00 Uhr
- Verwaltungsstelle Grone, Martin-Luther-Straße 10, Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr und Mo 14.00 – 17.00 Uhr
- Verwaltungsstelle Weende, Hennebergstraße 11, Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr und Mi 14.00 – 17.00 Uhr
- Bratwurst Glöckle, Kornmarkt 1, Mo – Fr 10.00 – 19.00 Uhr und Sa 10.00 bis 18.00 Uhr
- Städtisches Museum, Ritterplan 7/8, Di – Fr 10.00 – 17.00 Uhr und Sa – So 11.00 – 17.00 Uhr
- Stadtbibliothek, Gotmarstraße 8, Mo, Di, Do, Fr 10.00 – 19.00 Uhr, Sa 10.00 – 16.00 Uhr
Ausgabe auf dem Weihnachtsmarkt ab dem 22. November 2021
- Kassenhäuschen I, Mo – So 16.00 – 20.00 Uhr
- Kassenhäuschen II, Mo – So 16.00 – 21:30 Uhr
- Stände Nr.: 4, 14, 15, 18, 20, 24, 33, 34, 38, 40, 47, 49, 53, 54, 59, 61, Mo – Sa 10.00 – 16.00 Uhr und So 11.00 – 16.00 Uhr
- Restaurant Bullerjahn am Marktplatz, Mo – So 10.00 – 20:30 Uhr
Ausgabe ab dem 3. Dezember 2021
- Kauf Park, Mo – Sa 12.00 – 20.00 Uhr
Öffnungszeiten
Der Weihnachtsmarkt hat bis Mittwoch, 29. Dezember 2021, montags bis sonnabends von 10.00 bis 20.30 Uhr geöffnet, sonntags von 11.00 bis 20.30 Uhr. Vom 24. Bis 26. Dezember bleibt der Markt geschlossen.
Parken
Täglich stehen in der City über 4.600 Parkplätze zur Verfügung. Im interaktiven Stadtplan sind Parkmöglichkeiten zu finden. An den Adventssonnabenden werden zusätzliche Stellflächen angeboten:
- Sporthalle des Max-Planck-Gymnasiums (60 Einstellplätze) (hier kann in den Weihnachtsferien auch werktags geparkt werden)
- Bürgerstraße an der Bonifatiusschule I (15)
- Bonifatiusschule II am Rosengarten (110)
- Außenstelle des Felix-Klein-Gymnasiums (25)
- Parkplätze Goßlerstraße (230)
- Tiefgarage Parkhaus im Neuen Rathaus (ca. 170)
- Parkplatz am Kreishaus im Walkemühlenweg (90)
- Kostenfreie Parkplätze stehen dem Schützenplatz zur Verfügung. Von hier erreicht man den Weihnachtsmarkt mit den Buslinien 11, 12 im 15-Minuten-Takt (Haltestellen: Schützenplatz – Markt).
Eine Übersicht über Fahrradparkplätze in der Innenstadt bietet der interaktive Stadtplan
Kostenloser Busshuttle an Adventssonnabenden
An allen vier Adventssonnabenden bieten die Göttinger Verkehrsbetriebe wieder einen kostenlosen Busshuttle von der Haltestelle Schützenanger über die Weender Straße-West, Markt und Groner Straße zurück zum Schützenanger. Der Service fährt im 10-Minuten-Takt. Die erste Fahrt beginnt um 9.40 Uhr ab der Haltestelle Schützenanger, der letzte Bus fährt um 20.20 Uhr ab Haltestelle Groner Straße.
Weitere Informationen zum Göttinger Weihnachtsmarkt gibt es auf den Seiten von Göttingen Tourismus und Marketing e.V.