Das Hauptziel der Refugee Law Clinic ist es, Geflüchteten eine niederschwellige Rechtsberatung anzubieten und ihnen bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Behördengängen, unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Sprechstunden finden seit dem 9.3.2016 jeden Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 20:00 Uhr statt.
Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
Wir helfen unter anderem bei:
Asylverfahren (u.a. Anhörungen)
Einbürgerungen
Aufenthaltstiteln
Fragen zum Arbeitsrecht
Fragen zum Sozialrecht (SGB II, SGB XII, AsylbLG)
Begleitung bei Behördengängen
Das Hauptziel der Refugee Law Clinic ist es, Geflüchteten eine niederschwellige Rechtsberatung anzubieten und ihnen bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Behördengängen, unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Sprechstunden finden seit dem 9.3.2016 jeden Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 20:00 Uhr statt.
Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
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Das Hauptziel der Refugee Law Clinic ist es, Geflüchteten eine niederschwellige Rechtsberatung anzubieten und ihnen bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Behördengängen, unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Sprechstunden finden seit dem 9.3.2016 jeden Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 20:00 Uhr statt.
Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
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Das Hauptziel der Refugee Law Clinic ist es, Geflüchteten eine niederschwellige Rechtsberatung anzubieten und ihnen bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Behördengängen, unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Sprechstunden finden seit dem 9.3.2016 jeden Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 20:00 Uhr statt.
Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
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Das Hauptziel der Refugee Law Clinic ist es, Geflüchteten eine niederschwellige Rechtsberatung anzubieten und ihnen bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Behördengängen, unterstützend zur Seite zu stehen.
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Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
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Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
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Die Dokumentation "The European Dream: Serbia" von Regisseur Jaime Alekos zeigt die erschreckende Wirklichkeit für Menschen auf der Flucht am Beispiel Belgrads im Winter 2016/17. Der 20-minütige Film gibt sowohl Einblicke in die Lebensgeschichten und -umstände einzelner Personen, verdeutlicht aber ebenso die Auswirkungen der europäischen Grenzpolitik und thematisiert vor allem illegale Abschiebungen (sogenannte "push-backs") und die Gewalt an der ungarischen Grenze.
Aber wie sieht es eigentlich gerade in Serbien und auf dem Westbalkan aus? Jetzt, fast 2 Jahre später, lassen sich viele Parallelen in der Systematik des Vorgehens der Grenzpolizist*innen auch an den benachbarten Grenzen Kroatien-Serbien und Kroatien-Bosnien verzeichnen. Anschließend an die Filmvorführung wird es daher basierend auf Erfahrungsberichten einen Input-Vortrag zur aktuellen Lage geben.
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Um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung anzubieten, richtet sich unsere unentgeltliche Rechtsdienstleistung streng nach den Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetztes. Aus diesem Grund stellen wir nicht nur die Einhaltung einer qualifizierten Aus- und Fortbildung sicher, sondern verpflichten unsere BeraterInnen als Einstieg in die Beratertätigkeit zu zusätzlichen Hospitationen bei Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen oder RechtsanwältInnen. Eine fachliche Aufsicht wird zudem durch die Supervision unseres Beirates (siehe Anlage) gewährleistet.
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Bitte auch auf die Original- Links schauen: nicht immer ist es möglich, Änderungen einzubinden!
Update 15.03.2020 wegen der „Corona- Krise“: Bitte informieren Sie sich, ob Veranstaltungen stattfinden!
(Datum vor dem Titel= Eingabedatum!)
03.08.2021: Leider sind keine Fotos/ Bilder mehr aus dem Internet einzufügen!
Nachtrag 08.07.2022: Der Link zu den Bildern befindet sich darunter in ( )!