1. Januar 2023
16.12.2022, Stadt Göttingen: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper (30.12.2022: Übersichtskarte)
N. a.
31. Dezember 2022 – 1. Januar 2023
30.12.2022: https://www.facebook.com/polizeidirektion.goettingen/posts/pfbid029N5NpwCDYwPhAhFf6sBzFqFpEDJcmHKCXpYJAjvyk8CyyBWh1HKSn7FUWBheFrMPl
Polizei Göttingen ist in Göttingen.
Bitte beachtet, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Göttinger Innenstadt zur Jahreswende 2022/2023 verboten ist. 💥👉 Innerhalb der #Wallanlagen und auf dem #Wall einschließlich des #Albani-Parkplatzes darf am Samstag, 31. Dezember 2022, und am Sonntag, 1. Januar 2023 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen zum Schutz von Menschen und Gebäuden. Auch im Landkreis Göttingen wurden vereinzelt Verbotszonen ausgewiesen. Bitte informiert euch hierüber vorab.ℹ Hier findet ihr die Pressemeldung der Stadt Göttingen: https://fcld.ly/ödkd
Amtsblatt Nr. 52 liegt vor
Das Amtsblatt 52 der Stadt Göttingen vom 16. Dezember 2022 liegt vor.
Inhaltlich geht es um eine Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper (31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023).
Das Amtsblatt Nr. 52/2022 ist kostenlos in der Tourist-Info am Markt 8 sowie in den Verwaltungsstellen Geismar, Grone und Weende erhältlich. Das vollständige Amtsblatt mit allen Inhalten steht online unter www.goettingen.de/amtsblatt bereit.
16.12.2022, Stadt Göttingen: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper (30.12.2022: Übersichtskarte)
N. a.
31. Dezember 2022 – 1. Januar 2023
30.12.2022: https://www.facebook.com/polizeidirektion.goettingen/posts/pfbid029N5NpwCDYwPhAhFf6sBzFqFpEDJcmHKCXpYJAjvyk8CyyBWh1HKSn7FUWBheFrMPl
Polizei Göttingen ist in Göttingen.
Bitte beachtet, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Göttinger Innenstadt zur Jahreswende 2022/2023 verboten ist. 💥👉 Innerhalb der #Wallanlagen und auf dem #Wall einschließlich des #Albani-Parkplatzes darf am Samstag, 31. Dezember 2022, und am Sonntag, 1. Januar 2023 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen zum Schutz von Menschen und Gebäuden. Auch im Landkreis Göttingen wurden vereinzelt Verbotszonen ausgewiesen. Bitte informiert euch hierüber vorab.ℹ Hier findet ihr die Pressemeldung der Stadt Göttingen: https://fcld.ly/ödkd
Amtsblatt Nr. 52 liegt vor
Das Amtsblatt 52 der Stadt Göttingen vom 16. Dezember 2022 liegt vor.
Inhaltlich geht es um eine Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper (31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023).
Das Amtsblatt Nr. 52/2022 ist kostenlos in der Tourist-Info am Markt 8 sowie in den Verwaltungsstellen Geismar, Grone und Weende erhältlich. Das vollständige Amtsblatt mit allen Inhalten steht online unter www.goettingen.de/amtsblatt bereit.
Hinweis: Termine siehe auch: oder: https://www.goettingen.de/portal/aseiten/veranstaltungskalender-902000001-25480.html?titel=Veranstaltungskalender