Bundesverfassungsgericht: Sanktionen beim Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig
(Quelle: https://www.facebook.com/Berlinhilft/posts/964552653878286) Netzwerk Flüchtlinge „Berlin hilft“ 5. November um 10:47 · Wichtiges Urteil: Leistungskürzungen bei Hartz 4 über 30% hinaus sind verfassungswidrig. Insbesondere entfällt ab sofort die Streichung aller Leistungen inklusive der Unterkunftskosten, da diese als verfassungswidrig angesehen wird. Es entfällt auch der starre 3-Monats-Rahmen, wenn Sanktionen zwischenzeitlich zum „Erfolg“ führen. Außerdem müssen ab … Weiterlesen