Pressemitteilung Stadt Göttingen: Göttingen bekommt Mietspiegel

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pdg 149 / 14.03.2023

Wohnungsmarkt: Göttingen bekommt Mietspiegel
Erstmals erhält die Stadt Göttingen einen Mietspiegel. Er wird vorbehaltlich der Zustimmung im Sozialausschuss am Dienstag, 14. März 2023, und im Verwaltungsausschuss am Montag, 24. April 2023, ab dem 1. Mai 2023 gelten und ein differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Göttingen liefern. Das ermöglicht es den Menschen, sich einen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten zu verschaffen: Je nach Baujahr der Immobilie, Größe und Ausstattung der Wohnung ergeben sich Mietpreisspannen zwischen 6,36 Euro und 14,49 Euro pro Quadratmeter. Damit bildet der Mietspiegel zukünftig die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort und hilft als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Mieter*innen und Vermieter*innen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Der Mietspiegel wurde mit wissenschaftlichem Anspruch auf der Grundlage einer Erhebung von frei finanzierten vermieteten Wohnungen in Göttingen erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von September bis Oktober 2022 in einer Online-Umfrage mit einem standardisierten Fragebogen erhoben wurden. Befragt wurden Mieter*innen und Vermieter*innen. An der Erstellung des Mietspiegels hat eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mitgewirkt. Darin vertreten waren der Haus & Grund Göttingen e.V., die Wohnungsgenossenschaft Göttingen eG, die Volksheimstätte eG, die Städtische Wohnungsbau GmbH und die Stadtverwaltung Göttingen.

Der Mietspiegel wird zukünftig Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien liefern. Damit wird er dazu beitragen, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Mit dem Mietspiegel können außerdem die Angemessenheit gezahlter Mieten und Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete geprüft werden.

Die Göttinger Mietspiegeltabelle wird durch die Wohnwertmerkmale Wohnungsgröße und Baujahr der Wohnung gebildet. Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße und Baujahr ergibt sich das entsprechende Tabellenfeld, aus dem man Mittelwert und Mietpreisspanne ablesen kann. Bei der Berechnung der Wohnfläche sind folgende Grundsätze zu beachten: Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. Die Flächen von Balkonen, Loggien und ähnliches werden mit einem Viertel und bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte als Wohnfläche berücksichtigt. Daneben können Besonderheiten bei Ausstattung, Gemeinschaftseinrichtungen, Modernisierung und ähnliches den Mietpreis einer Wohnung beeinflussen.

Hintergrund

Durch das zum 1. Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz ist die Stadt Göttingen verpflichtet, zum 1. Januar 2023 einen einfachen oder zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die zuständigen politischen Gremien haben mehrheitlich für den einheitlichen Mietspiegel gestimmt.