ntv: Alleinstehende in Sammelheimen- „Sonderbedarfsstufe“ für Flüchtlinge gekippt

(Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Sonderbedarfsstufe-verstoesst-gegen-Grundgesetz-Gekuerzte-Leistung-fuer-Fluechtlinge-gekippt-article23740270.html?fbclid=IwAR1ERUfWszx0Axbto5QSUXWp84DIN9P5yMXZuzMoIgbvrK04fRaTMkQHhIs)

Politik

Alleinstehende in Sammelheimen „Sonderbedarfsstufe“ für Flüchtlinge gekippt

Die Große Koalition hat mit dem Verweis auf Einsparungen durch ein Zusammenwirtschaften die Leistungen für bestimmte alleinstehende Flüchtlinge gekürzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies anders und erklärt die Regelung für nichtig. Geklagt hatte ein Mann, der seit acht Jahren in einer solchen Einrichtung lebt.

Alleinstehenden Asylsuchenden dürfen nicht länger die Sozialleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt werden, weil sie in einem Flüchtlingsheim leben. Es sei nicht erkennbar, dass dort tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden oder werden könnten, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die zum 1. September 2019 eingeführte „Sonderbedarfsstufe“ verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. (Az. 1 BvL 3/21)