Flüchtlingsrat Niedersachsen: Geht jetzt das Spießrutenlaufen los? (UkraineAufenthÜV)

(Quelle: https://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen/posts/pfbid02HUNHgQUkZ88theuJTfvF6wpEqw5kCfwitb5y8BigfoCpFj59rF5qPw4Z8yCLJ6y3l)

 

Flüchtlingsrat Niedersachsen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV), die sonst am 31. August 2022 außer Kraft treten würde, in angepasster Fassung zu verlängern.
Von der Verlängerung werden bis zum 30. November 2022 aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchtete profitieren. Jedoch wird der Aufenthalt ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nur noch für 90 Tage möglich sein. Wer länger in Deutschland bleiben möchte, muss sich während dieses Zeitraums an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
Für Übergangsfälle gilt folgendes: Wer sich zum 31. August 2022 noch nicht für 90 Tage in Deutschland aufhält, kann sich auf Grund der UkraineAufenthÜV auch darüber hinaus so lange in Deutschland aufhalten, bis ein Zeitraum von 90 Tagen erreicht ist. Wer sich zum 31. August 2022 bereits seit 90 Tagen oder länger in Deutschland aufhält und weiter in Deutschland bleiben möchte, muss sich bis zum 31. August 2022 an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
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