EuGH: Kindernachzug zum anerkannten Flüchtling (Zeitpunkt der Volljährigkeit)

(Quelle: https://www.facebook.com/fluechtlingspaten/posts/2842257039252773)

 

23 Std.  ·
EuGH Urteil zum Familiennachzug:
Das Ende der deutschen Praxis des Verschleppens bis zur Volljährigkeit!
Immer wieder ist der Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bzw. Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Kinder während des Verfahrens volljährig geworden sind.
Das Schicksal der Familien war also vom Arbeitstempo deutscher Behörden abhängig, auf das sie keinerlei Einfluss hatten. Diese absurde Praxis hat mit dem heutigen EuGH Urteil endlich ein Ende.
Das ist eine wirklich tolle Nachricht über die wir sehr, sehr froh sind!

Hierzu der Link zur Pressemitteilung 136/22 des EuGH (vom 01.08.2022):
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-08/cp220136de.pdf

Verständlicher formuliert siehe:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-273-20-c-355-20-zeitpunkt-antrag-familiennachzug-minderjaehrige-fluechtlinge-volljaehrigkeit/