11.05.2022Sommerzeit:
Diese Regeln gelten beim Grillen im Park
An warmen Sommertagen gehört es für viele Göttingerinnen und Göttinger dazu: das Grillen im Freien. Doch wo ist das erlaubt und welche Regeln gibt es dabei zu beachten?
Die Sommerzeit ist für viele mit entspannten Grillabenden am See oder im Park verbunden. In vielen Göttinger Parks und Grünanlagen ist Grillen grundsätzlich gestattet, solange dafür ein geeignetes Gerät genutzt wird.
Probleme bereiten ‚Einweg-Grills‘, wenn diese direkt auf dem Rasen stehen und dort Brandschäden verursachen. Auch Müll, der in der Natur zurückgelassen wird, sorgt regelmäßig für unschöne Bilder. Deshalb appelliert die Stadt daran, eigenen Müll in den bereitgestellten Abfalleimern zu entsorgen und im Idealfall so wenig Müll wie möglich zu produzieren.
Grillaschebehälter im Cheltenhampark© Stadt GöttingenUm nach dem Grillen die Asche nicht einfach auf die Wiese zu kippen, hat die Stadt beispielsweise am Kiessee, südlich vom Spielschiff, Grillaschebehälter mit Abfalleimern und Sandsteinblöcken im Wiesenbereich aufgestellt. Die Steine können als Ablage oder zum Sitzen beim Grillen verwendet werden. Außerdem wurden Grillaschebehälter in folgenden Grün-/Parkanlagen aufgestellt: Schillerwiese, Cheltenhampark, Levinpark, beim Gartetalbahnhof am Leineweg, Elmpark, Pfalz-Grona-Park nahe dem Spielplatz.