Ab 01.06.2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Sozialhilfe nach SGBII

10.05.2022: https://www.facebook.com/groups/1014203399444702/posts/1061103591421349/
(Flüchtlingshilfe Ukraine)

Admin
????Update 10.Mai 2022???????????????
Ab 01.06. ändert sich einiges
Achtung Flüchtlinge aus der Ukraine!
Sozialhilfe erhalten vom JobCenter
Ab dem 01.06.2022 haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe nach SGBII (Grundsicherung für Arbeitssuchende) des Bundesanstalt für Arbeit.
Diese Zahlungen sind höher als die Leistungen des Sozialamtes.
• Erwachsener Single – 449€
• Jugendlicher in der Familie lebend bis 25 Jahre oder Partner/Partnerin
– 404€
• Kind 14-17 Jahre – 376€
• Kind 6-13 Jahre – 311€
• Kind 0-5 Jahre – 285€
JobCenter-Zahlungen beinhalten Geld für:
• Ernährung
• Kleidung und Schuhe
• Selbstversorger-Tools
• Gegenstände der Offensive
• Transporttickets
• Stromrechnung
• Unterhaltung
• Sonstiges
Zusätzlich können Sie bei Bedarf zusätzliche Hilfe beantragen
(z.B. Umstandsmode,
spezielle Behindertenausrüstung, Klassenfahrten,
Schulsachen usw. ) .
Nur diejenigen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 erhalten haben
(z.B. Fiktionsbescheinigung oder gleichwertiges Dokument).
Wer noch keinen Aufenthaltstitel erhalten hat bleibt bei den SozialamtLeistungen.
Neuankömmlinge sollten sich zum Beispiel noch beim Sozialamt bewerben und nicht beim JobCenter.
Formulare können beim JobCenter (von Ihrer Stadt) eingeholt werden.
Für den Antrag auf Leistungen
beim JobCenter ist ein Vertrag mit der Krankenkasse erforderlich.
Mit anderen Worten, man muss sich im Voraus bei irgendeiner Krankenhauskasse bewerben (zu wählen: AOK, BKK, Techniker usw. ) und unterschreibt einen Vertrag mit der Krankenkasse, nachdem man sich darüber informiert hat.
Ein Antrag (ein Formular) vom Jobcenter wird für eine Familie ausgefüllt.
Hier ist eine Liste der benötigten Unterlagen zur Bewerbung für einen Jobcenter-Unterstützungsantrag:
• Reisepass und
Aufenthaltserlaubnis (vorübergehende Aufenthaltserlaubnis)
nach Paragraph 24
• Ein Führerscheindokument
• Bestätigung der Wohnraumverfügbarkeit vom Vermieter oder einen Mietvertrag
• Mitgliedschaftsbestätigung einer Krankenkasse
• Sozialversicherungsnummer
(falls vorhanden)
• Kontonummer bei einer deutschen Bank
• Einkommensnachweis
(falls vorhanden)
• Bescheinigung über besondere Bedürfnisse (Schwangerschaft, Behinderung oder sonstiges)
• Geburtsurkunden von Kindern
• Bestätigung des Schulbesuchs eines Kindes (wenn dies möglich ist)
Das Verfahren und die Liste der notwendigen Unterlagen können von Stadt zu Stadt etwas variieren
Es muss aktiv ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
Verbraucherzentrale vom 29.04.2022 – wichtige Tips&Informationen
+++????WICHTIGE Informationen zusammengetragen (10.April 2022)+++????
Themen: Sozialleistungen/Grundleistungen/Registrierung/Asyl/
§24 Aufenthaltsgesetz/Mietvertrag/Arbeitserlaubnis/“Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“/
Der Bund
legt den Leistungssatz der Sozialhilfe fest (249€ bis 367 € je nach Bedarfsstufe!) und dies gilt für ganz Deutschland.
Der Landkreis/die Kommune/die Stadt legt fest, ob lediglich Unterkünfte, die seitens der Behörden angeboten werden, in Anspruch genommen werden müssen, wenn man sich finanziell keine eigene Wohnung leisten kann.
ODER
ob auch Mietzahlungen/Nebenkosten und/oder Begrüssungsgelder angeboten werden.
Die Höhe der Zahlungen sind innerhalb von Deutschland völlig unterschiedlich.
Wer in diesen Wochen aus der Ukraine nach Deutschland einreist, ist bis zum 23. Mai von der Pflicht befreit, einen Aufenthaltstitel zu haben. So ist es in der im März in Kraft getretenen „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ des Bundesinnenministeriums geregelt.
Bis dahin muss man sich bei der örtlichen Ausländerbehörde melden, um einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Asyl-Antrag ist jederzeit möglich
Das ist aber nicht „nötig“ und auch nicht zu empfehlen.
Durch einen Asylantrag würden in der jetzigen Situation sogar Nachteile entstehen:
Man kann sich den Ort, wo man wohnen will, nicht unbedingt frei wählen.
Man hat die Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und
darf nicht privat unterkommen.
Und man darf mindestens drei Monate lang nicht arbeiten.
Besser ist es den
„Antrag auf vorübergehenden Schutz“ nach §24 Aufenthaltsgesetz zu stellen.
Ausserdem ist die Bearbeitung dieser Anträge viel schneller von den Behörden zu erwarten.
Menschen aus der Ukraine erhalten durch die Ausländerbehörde dann eine
„Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“.
Diese ist zunächst auf ein Jahr beschränkt und kann bis zu drei Jahre verlängert werden.
Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
Mit der „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ darf man in der Regel auch einer Arbeit nachgehen.
Möglich ist sowohl eine selbständige Beschäftigung als auch eine Anstellung bei einem/einer Arbeitgeber:in.
Ob man tatsächlich arbeiten darf, entscheidet die örtliche Ausländerbehörde.
Das Bundesinnenministerium hat den Bundesländern aber dringend empfohlen, bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auch eine generelle Arbeitserlaubnis zu erteilen.
Ein Kurzzeitaufenthalt ist für 90 Tage weiterhin möglich
Darüber hinaus gilt aber weiterhin auch die Regelung, dass sich Menschen aus der Ukraine 90 Tage lang ohne Visum in der EU aufhalten dürfen.
Voraussetzung dafür ist ein biometrischer Reisepass, den viele aber nicht haben.
Über die zuständige Ausländerbehörde lässt sich der Kurzzeitaufenthalt um weitere 90 Tage verlängern.
In den ersten 18 Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland erhalten Geflüchtete, die sich registriert haben, sogenannte Grundleistungen.
Sie setzen sich zusammen aus notwendigem Bedarf (Essen, Trinken) und persönlichem Bedarf (Freizeitaktivitäten).
In einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer zentralen Unterbringungseinrichtung wird dieser notwendige Bedarf neben einem kleinen Taschengeld vollständig durch Sachleistungen gedeckt.
In dem Fall erhalten ankommende Menschen kein Geld, sondern auf direktem Wege Essen, Trinken, Kleidung – alles, was sie sich von den Grundleistungen zuerst kaufen würden.
Laut Verfahrensberatung Pro Asyl bekommen Geflüchtete spätestens dann finanzielle Hilfe in Form von Geld, wenn sie einer Kommune zugewiesen sind.
Nach den ersten 18 Monaten, also nach eineinhalb Jahren, steigt dieser Satz,
falls Ukrainer:innen bis dahin nicht arbeiten und genug eigenes Geld erwirtschaften.
Außerdem können Geflüchtete dann unter anderem selbst eine Krankenversicherung auswählen und auch zusätzlich noch einmalige finanzielle Hilfen bekommen, zum Beispiel zur Ausstattung einer Wohnung.
Um die Grundleistungen kümmert sich das Sozialamt des zuständigen Land- oder Stadtkreises.
Das Sozialamt entscheidet dann auch, in welcher Stufe Ukrainerinnen und Ukrainer eingruppiert werden.
Den Höchstsatz der Grundleistungen (364 Euro) bekommen sie nicht zwingend, wenn sie alleinstehend sind. Und wer beispielsweise in einer Gemeinschaftsunterkunft mit anderen zusammenlebt, wird als Ehepaar eingestuft und erhält auch etwas weniger Geld.
Darüber geben dann die entsprechenden Behörden Auskunft.
Ab Juni 2022 gibt es eine Änderung nach einem aktuellem Beschluss des Bundestages
Ab dann wird die Sozialleistung für Flüchtlinge dem Hartz IV Anspruch gleichgestellt
• das heisst die Sozialleistungen fallen etwas höher aus.
Zusätzliche Zuschüsse für Wohnraum und Nebenkosten werden in ganz Deutschland seitens der Behörden sehr unterschiedlich gehandhabt und müssen gesondert beantragt werden.
Wenn ein Landkreis Unterkünfte (Wohnungen) zur Verfügung stellt, kann es sein, dass keinerlei Zuschüsse bei einer selber gesuchten Unterbringung gewährt werden.
Vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages muss dies deshalb UNBEDINGT mit dem Amt abgesprochen werden und um eine Genehmigung gebeten werden. Das kann auch abgelehnt werden.
Befindet man sich in einem Sammellager oder einer Notunterkunft, die von der Kommune bezahlt wird, erhält man natürlich keine Wohngeldzuschüsse.
Wie hoch diese Wohnkostenübernahme ausfällt, legt die Kommune fest.
Die Höhe macht sich am örtlichen Mietenspiegel fest.
Manche Gemeinden legen auch fest, dass sie Pauschalen für private Unterbringung zahlen,
Dies sind meist sehr kleine, ländliche und nicht überlaufene Gemeinden.
In manchen Landkreisen/Kommunen werden auch Begrüßungsgelder bezahlt.
All diese Dinge sind aber von Ort zu Ort und auch in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich.
Man erfährt nur auf der Homepage des jeweiligen Landkreises/Stadt/Kommune, was konkret für diesen Ort an dem man wohnt oder zukünftig wohnen will, gilt.
Diese folgende Seite kann auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch aufgerufen werden, dort findet man viele Antworten auf Fragen!
Im folgenden Link sind ebenfalls dringliche Fragen zu Registrierung/Aufenthalt/ Sozialleistungen/Arbeitsaufnahme verständlich erklärt.
Keine Fotobeschreibung verfügbar.

Aus den Kommentaren:

Noggilein Lankes

Verfasser/in

 

… der Antrag ( mit sämtlichen benötigten Unterlagen (!) ) kann bereits jetzt vor dem 01.06.22
gestellt werden
Es muss aktiv ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
– Vertrag mit Krankenkasse
– Mietvertrag
– Offizielle Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24
Und die benötigten persönlichen Dokumente aller Familienmitglieder
müssen vorliegen.