GöVB: 3G-Nachweis für Schülerinnen und Schüler am Montag und Dienstag (31.01./01.02.22)

(Quelle: https://www.facebook.com/goevb/posts/5207830562581701?)

 

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Laut Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulzeit für die Nutzung unserer Busse ebenfalls einen 3G-Nachweis erbringen. Da die meisten Schulen kommenden Montag und Dienstag (31.01./01.02.22) Kurzferien haben, werden diese Schüler/innen für die Fahrt im Bus einen entsprechenden Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) benötigen. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren, für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren gilt die medizinische Maskenpflicht (FFP2 oder Normen KN95 oder N95, OP-Masken sowie „gleichwertige Masken“, „Alltagsmasken“ sind nicht zulässig). #goevb #3G
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