Verschärfte Corona-Regeln ab 27.12.2021 (siehe Grafik vom NDR)

 

 

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(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html?)

 

Corona-Vorschriften


Niedersächsische Corona-Verordnung

Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig seit Montag, 27. Dezember 2021:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) – Lesefassung – gültig ab 27. Dezember 2021
Die vorstehende Corona-Verordnung ist durch die ÄnderungsVO vom 23.12.2021 (incl. Begründungsteil) geändert worden.

Weihnachts- und Neujahrsruhe vom 24.12.2021 bis einschließlich 15. Januar 2022Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 15. Januar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Grundlage: § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung

Öffentliche Bekanntmachung:
Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 15.12.2021 zur Feststellung des Zeitpunkts, ab dem die landesweite Warnstufe 2 in Niedersachsen gilt

Ab Freitag, 17. Dezember 2021 bis zum 23. Dezember 2021 gilt landesweit die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel)

Hier finden Sie die dazugehörige Corona-Warnampel mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die auf Basis der Corona-Verordnung und den dort beschriebenen Leitindikatoren eingestuft sind.


Im Warnstufenkonzept (gültig ab 27. Dezember 2021) finden Sie einen Überblick, welche Maßnahmen bei welcher Warnstufen anzuwenden sind.In unserem FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.